Niedersachsen hebt Maskenpflicht im Handel bei Inzidenz unter 35 auf

Niedersachsen will die Maskenpflicht im Handel bei niedriger Inzidenz abschaffen. Dabei spielt die Einschätzung des Infektionsgeschehens dort eine Rolle.

Niedersachsen: Die Maskenpflicht im Einzelhandel soll bei einer Inzidenz unter 35 fallen.
Niedersachsen: Die Maskenpflicht im Einzelhandel soll bei einer Inzidenz unter 35 fallen.dpa/Ole Spata

Hannover- Niedersachsen will die Maskenpflicht im Einzelhandel in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 nach Pfingsten aufheben. Dies geht aus dem Entwurf für eine kurzfristige Lockerung der Corona-Beschränkungen des Landes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Regelung soll noch an diesem Freitag beschlossen werden.

Testpflicht im Einzelhandel fällt bei Inzidenz unter 50

Außerdem soll die Corona-Testpflicht für Kunden im Einzelhandel in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ab Dienstag kommender Woche wegfallen. Voraussetzung ist, dass die Inzidenz in der jeweiligen Region fünf Werktage unter 50 liegt. Weitere Hygieneauflagen für den Handel bleiben allerdings bestehen.

Beide Lockerungsschritte waren bereits in einem vor zehn Tagen vorgelegten Stufenplan für eine etappenweise Aufhebung der Corona-Beschränkungen aufgeführt, zu dem Zeitpunkt war die Infektionslage im Bundesland aber noch angespannter. Dieser Stufenplan mit weiteren Erleichterungen soll von Ende Mai an greifen.

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Inzidenz in Niedersachsen bei 46,6

Wie es aus der Regierung hieß, folgt man dem Ruf des Handels nach vorgezogenen Lockerungen, weil dieser nach Experteneinschätzung kein Treiber des Infektionsgeschehens sei. Im landesweiten Durchschnitt betrug die Sieben-Tage-Inzidenz in Niedersachsen am Donnerstag 46,6. In 11 der 45 Landkreise und Großstädte lag sie bereits unter 35 und in 26 der Kreise und Städte unter 50.

Erste Lockerungen für Einzelhandel, Tourismus und Gastronomie hatten in Niedersachsen angesichts einer sich verbessernden Corona-Lage bereits vor eineinhalb Wochen gegriffen. Die Regel, zunächst nur Einwohnern des eigenen Bundeslandes touristische Übernachtungen zu erlauben, war am Dienstag vom Oberverwaltungsgericht gekippt worden. Zum langen Pfingstwochenende steht nun ein Ansturm auch auswärtiger Gäste bevor, es gelten aber strenge Testpflichten und Kapazitätsgrenzen.