„NSU 2.0“: Opfer von Drohschreiben sagen als Zeugen aus
Der Angeklagte Alexander M. soll in Briefen gedroht, gehetzt und beleidigt haben. Seine Opfer waren vor allem Frauen. Nun sagen sie im Prozess gegen M. aus.

Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben sagen an diesem Donnerstag Opfer der Schreiben als Zeugen aus. Dabei dürfte es auch um die Wirkung der Texte mit rassistischen und frauenfeindlichen Inhalten sowie Todesdrohungen für die Betroffenen gehen. In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt muss sich ein 54 Jahre alter Mann aus Berlin verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft Alexander M. unter anderem Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung vor. Außerdem geht es um die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Die Serie der Drohschreiben hatte im August 2018 mit Todesdrohungen gegen die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz und ihre Familie begonnen. Die Schreiben waren mit „NSU 2.0“ unterzeichnet in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Unter den Adressaten der Schreiben waren Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens sowie Behörden. Besonders häufig betroffen und heftigen Beleidigungen und Drohungen ausgesetzt waren Frauen, die öffentlich engagiert und erfolgreich sind. In seiner Einlassung in der vergangenen Woche hatte M. bestritten, die Schreiben verfasst zu haben.
