Obdachlose überrollt: Mutmaßlicher Raser auf der Anklagebank
Als der Geländewagen von der Fahrbahn abkommt, haben die schlafenden Männer auf dem Gehweg keine Chance. Sie werden überrollt und überleben nur knapp. Nun steht der mutmaßliche Raser vor Gericht.

Berlin (dpa/bb) –-Ohne Führerschein, zu schnell und alkoholisiert: Knapp zwei Jahre nach einem mutmaßlichen Raser-Unfall, bei dem drei obdachlose Männer lebensgefährlich verletzt wurden, hat der Prozess gegen einen 26-Jährigen begonnen. Laut Anklage hatte er im Juli 2020 am Berliner Bahnhof Zoo die Kontrolle über sein schweres Auto verloren und krachte auf den Gehweg mit den Obdachlosen.
Polizeibeamte sagten am Dienstag vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten aus, der Mann habe kurz nach dem Unfall erklärt, er habe sich selbst etwas antun, aber keine anderen Menschen verletzen wollen. Die Anklage lautet auf vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Verteidiger kündigte an, dass sich sein Mandant am zweiten Prozesstag - Donnerstag (7. Juli) - zu den Vorwürfen äußern werde.
Der Angeklagte, der laut Ermittlungen keine Fahrerlaubnis hatte, soll am Morgen des 26. Juli 2020 bei roter Ampel an der Kreuzung Joachimsthaler Straße/Hardenbergstraße abgebogen sein. Er sei mit 65 bis 70 Kilometern pro Stunde in den Kreuzungsbereich gefahren, heißt es in der Anklage. Wegen „alkoholbedingter Fahruntauglichkeit“ und der hohen Geschwindigkeit sei er mit dem Geländewagen von der Fahrbahn abgekommen und schließlich mit 50 bis 55 Stundenkilometern frontal auf die schlafenden Obdachlosen geprallt.
Zwei auf dem Boden liegende Männer soll er überrollt haben. Der dritte Mann sei durch die Wucht des Aufpralls aus seinem Rollstuhl geschleudert worden, bevor auch er überfahren wurde. Alle drei Opfer hätten diverse Knochenbrüche erlitten, zwei von ihnen auch Wirbelfrakturen. Einem 36-jährigen Obdachlosen musste ein Bein amputiert werden – er sei sieben Mal operiert worden. Drei Passanten seien auf der Flucht vor dem heranpreschenden Auto gestürzt und hätten Prellungen sowie Abschürfungen erlitten.
Der damals 24-jährige Unfallfahrer hatte sich bereits am Unfallort gegenüber Polizisten geäußert und erklärt, es tue ihm sehr leid. Zu der Fahrt sei es gekommen, weil sich seine Freundin von ihm getrennt habe. Das Auto - den Geländewagen des Vaters der Ex-Freundin - habe er sich ohne Erlaubnis genommen, sagte der Angeklagte damals.
Der inzwischen 26-Jährige habe damals auch zugegeben, vor der Fahrt „viel Alkohol“ konsumiert zu haben, berichtete ein Beamter. Der Mann habe mehrfach um Entschuldigung gebeten. Immer wieder habe der Unfallfahrer beteuert, dass er „niemand verletzen wollte, nur sich selbst“. Für den Prozess sind noch zwei weitere Verhandlungstage vorgesehen.