Sarrazin aus SPD ausgeschlossen

Es war der dritte Versuch, Thilo Sarrazin aus der SPD zu werfen. Diesmal hat es geklappt. Das oberste SPD-Gericht bestätigte den Parteiausschluss.

Thilo Sarrazin
Thilo Sarrazindpa/Arne Dedert

Berlin-Das oberste Parteischiedsgericht der SPD hat den Parteiausschluss des umstrittenen Autors Thilo Sarrazin bestätigt. Der Parteiausschluss sei damit wirksam, teilte die Bundesschiedskommission am Freitag in Berlin mit.

Es war nach 2009/10 und 2011 bereits der dritte Anlauf, den früheren Berliner Finanzsenator und Bundesbanker aus der Partei zu werfen. Auslöser des jüngsten Verfahrens war Sarrazins 2018 erschienenes Buch „Feindliche Übernahme: Wie der Islam den Fortschritt behindert und die Gesellschaft bedroht“. Die SPD-Spitze wirft Sarrazin vor, mit rassistischen und islamfeindlichen Thesen das Ansehen der Partei zu beschädigen.

Im Januar hatte bereits die Berliner Landesschiedskommission in einem Berufungsverfahren bestätigt, dass der Parteiausschluss rechtens sei. So hatte es zuvor auch die Kommission auf Kreisebene gesehen. Sarrazin war nach beiden Entscheidungen in Berufung gegangen – nun hat die höchste parteiinterne Instanz entschieden.

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Sarrazin könnte nun vor ein ordentliches Gericht ziehen, müsste dort nach Darstellung der SPD aber beweisen, dass es am Schiedsgericht Verfahrensfehler gegeben habe. Sarrazin hatte angekündigt, notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Die Bundesschiedskommission der SPD ist ein Gremium, das unabhängig über parteiinterne Streitigkeiten entscheidet. Den Vorsitz der Verhandlung in der Berliner SPD-Parteizentrale hatte Thorsten Jobs, ein Richter am Oberverwaltungsgericht in Potsdam. Stellvertreter waren die Ministerialrätin Heike Werner und der Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, Roland Rixecker. Für einen Parteiausschluss sind die rechtlichen Hürden hoch, damit das Instrument nicht missbraucht werden kann, um Kritik zu unterdrücken.