Ukraine-Fahnen in Berlin: Verbände schreiben offenen Brief an Polizeipräsidentin
Ukrainische Verbände richten sich an Barbara Slowik und fordern eine „Rücknahme des Verbots ukrainischer Flaggen am 8. und 9. Mai“.

Im Streit um die von der Berliner Polizei verordneten Auflagen für verschiedene Gedenkstätten an diesem Sonntag und Montag gibt es weitere Kritik von ukrainischen Verbänden. In einem offenen Brief an die Polizeipräsidentin Barbara Slowik forderte am Samstagnachmittag die Allianz Ukrainischer Organisationen eine „Rücknahme des Verbots ukrainischer Flaggen am 8. und 9. Mai“. An diesen beiden Tagen wird des Endes des Zweiten Weltkriegs in Europa vor 77 Jahren gedacht. In Berlin sind zahlreiche Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen geplant.
Angesichts des Kriegs in der Ukraine hatte die Polizei am Freitag für 15 Gedenkstätten unter anderem ein Verbot sowohl von ukrainischen als auch russischen Fahnen erlassen. Ausgenommen sind davon Diplomatinnen und Diplomaten sowie Veteranen des Weltkriegs.
Verbände: Ukrainische Flagge mit Kriegssymbolen gleichgestellt
„Wir, die Allianz Ukrainischer Organisationen, sind zutiefst entsetzt, dass mit dem Verbot die ukrainische Flagge mit der russischen Flagge, den Georgsbändern sowie den Kriegssymbolen V und Z gleichgestellt wird“, schreiben die Organisationen, die sich im Rahmen des Netzwerks „Freiwillige Helfen“ für ukrainische Geflüchtete einsetzen. „Wir fordern die Berliner Polizei auf, die ukrainische Staatsfahne von der Liste der verbotenen Symboliken am 8. und 9. Mai zu streichen!“
Der ukrainische Botschafter in Deutschland, Andrij Melnyk, hatte in den Zeitungen des RND empört auf das Flaggenverbot reagiert und von einer „katastrophalen politischen Fehlentscheidung“ gesprochen. Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) müsse diese Entscheidung „widerrufen“.
Die Polizei, der Senat sowie die Regierende Bürgermeistern Franziska Giffey (SPD) hatten am Samstag wiederholt darauf hingewiesen, dass es kein generelles Verbot der Fahnen in Berlin gebe. Die Regelung beziehe sich ausschließlich auf die 15 Gedenkstätten.
