Ohne Quarantäne-Pflicht: Bayern erlaubt „kleinen Grenzverkehr“

Damit werden etwa Fahrten zum Einkaufen oder für Arztbesuche im Nachbarland wieder leichter möglich.

Die bayerische Quarantäneverordnung wird geändert.
Die bayerische Quarantäneverordnung wird geändert.imago images

München-Menschen aus ausländischen Corona-Risikogebieten dürfen ab sofort wieder in Bayern einreisen, ohne umgehend in Quarantäne zu müssen. Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) und Österreichs Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) verständigten sich bei einem Treffen darauf, die Hürden für den sogenannten kleinen Grenzverkehr abzubauen, also etwa für Fahrten zum Einkaufen oder für Arztbesuche im Nachbarland.

Bislang mussten Personen, die ohne negativen Corona-Test aus einem ausländischen Risikogebiet – dazu zählen derzeit etwa Tirol und Vorarlberg – einreisen, für 14 Tage in Quarantäne. Die bayerische Einreisequarantäneverordnung wird zum 9. November auch für den kleinen Grenzverkehr angepasst, dabei orientiert sich Bayern an einer Muster-Verordnung des Bundes.

Und im Vorgriff auf diese Neuregelung werde man diesen Grenzverkehr jetzt schon „pragmatisch ermöglichen“, sagte Herrmann. Das entspreche der Lebensrealität und den Bedürfnissen der Menschen in den grenznahen Gebieten, betonte er. In Österreich gibt es für Einreisende aus Deutschland keine Auflagen.

Gleichzeitig rief Herrmann dazu auf, auf unnötige Reisen zu verzichten und Kontakte wo immer möglich zu beschränken. Für Berufspendler, die regelmäßig aus Risikogebieten etwa zum Arbeiten oder zum Studieren nach Bayern einreisen, gilt unabhängig davon die eben erst neu eingeführte wöchentliche Corona-Testpflicht.

Vor einigen Tagen hatte auch Brandenburg im Hinblick auf Polen den kleinen Grenzverkehr erlaubt. Berufspendler müssen demnach nicht mehr in Quarantäne, auch Verwandtenbesuche sind möglich.