OVG bestätigt Brandenburger Quarantäne-Regelung

Die Antragsteller wollten in die Vereinigten Arabischen Emirate reisen und hielten das Quarantäne-Gebot für unverhältnismäßig. Das sah das Gericht anders.

Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen seit 9. November nur noch 10 statt 14 Tage in Quarantäne.
Reiserückkehrer aus Risikogebieten müssen seit 9. November nur noch 10 statt 14 Tage in Quarantäne.
imago images/Ralph Peters

Potsdam- Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat im Eilverfahren die Brandenburger Quarantäne-Regelung für Reiserückkehrer aus internationalen Risikogebieten bestätigt. Das teilte das Gericht am Dienstag unter Hinweis auf eine Entscheidung vom Vortag mit. (Beschluss vom 7. Dezember 2020; Az.: OVG 11 S 123/20)

Die Antragsteller wollten von Ende Dezember bis Mitte Januar 2021 in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) reisen. Sie sahen keine Rechtsgrundlage für die Verordnung und bezeichneten das Quarantäne-Gebot als unverhältnismäßig. Zudem seien die Inzidenzwerte im Zielland niedriger als in Deutschland, hatten sie argumentiert. Diese geben die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen der vergangenen sieben Tage an.

Der Eilantrag sei unzulässig, da die Verordnung mit Ablauf des 15. Dezembers 2020 außer Kraft trete und die geplante Rückreise der Antragsteller nicht mehr erfasse, begründete das OVG seine Entscheidung. Unterdessen hat die Landesregierung am Dienstag die Quarantäne-Regeln für Einreisende und Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten bis zum 15. Januar verlängert.

Das Gericht stellte auch fest, dass Reisen Infektionsrisiken bergen würden, denen Personen im Inland nicht in vergleichbarer Weise ausgesetzt seien. Das Infektionsgeschehen erfordere zudem ein sofortiges effizientes Handeln. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Wer nach Brandenburg einreist, muss seit 9. November nur noch 10 statt 14 Tage in Quarantäne. Bisher konnten Rückkehrer einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorlegen, um nicht in Quarantäne zu müssen. Nun darf ein Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise gemacht werden und bis zum Ergebnis muss man auf jeden Fall in Isolation bleiben.

Das Robert Koch-Institut listet die von der Bundesregierung ausgewiesenen Corona-Risikogebiete im Ausland im Internet auf. Wenn innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise typische Symptome auftreten, muss man einen weiteren Test vornehmen lassen.