Pakete für Nachbarn annehmen: Warum Berliner auf der Hut sein sollten

Wer häufig zu Hause ist, kennt die Situation gut: Es klingelt, Paket für den Nachbarn. Doch der scheinbar harmlose Freundschaftsdienst kann zum Verhängnis werden.

Ein Paketbote bei der Arbeit.
Ein Paketbote bei der Arbeit.imago/Frank Hörmann

Wer ein Paket für den Nachbarn oder die Nachbarin annimmt, unterschätzt oft die Verantwortung, die er oder sie für die Sendung übernimmt. Im Ernstfall muss man sogar für die Sendung haften. In Berlin warnt das Landeskriminalamt (LKA) zudem vor Betrugsfällen im Zusammenhang mit Bestellungen. Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, sollten Nachbarn bei diesem Freundschaftsdienst einiges beachten.

Auf keinen Fall sollte man das Paket nach der Annahme einfach vor die Wohnungstür des Empfängers stellen. Denn für den Verlust oder Schäden am Inhalt des Pakets kann im Ernstfall der Empfänger verantwortlich gemacht werden.

Fiese Bestell-Betrugsmasche in Berlin

In Berlin ist es zudem in den letzten Jahren zu einem „kontinuierlichen Anstieg des Bestellbetruges“ gekommen, wie das Landeskriminalamt (LKA) informiert. Dabei würden die Straftäter unter fremden Namen etwas bestellen und eine Lieferanschrift angeben, unter der sie nicht wohnhaft sind. Dazu präparieren sie Briefkästen mit dem jeweiligen Bestellnamen und „fischen“ die Zustellkarte heraus.

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Habe dann jemand aus der Nachbarschaft die Bestellung angenommen, würden die Straftäter die Zustellkarte aus dem präparierten Briefkasten holen und damit zur Person gehen, die das Paket für sie entgegengenommen hat. „Um mögliches Misstrauen zu zerstreuen, erzählen sie häufig, sie seien gerade neu eingezogen, würden eine Wohnung während des Urlaubs hüten oder seien beauftragt worden, die Lieferung für den Empfänger abzuholen“, heißt es auf der Website der Berliner Polizei.

Dabei entsteht für den freundlichen Nachbarn ein großes Problem. Denn wer das Paket annimmt, muss im Zweifel die Rechnung zahlen. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche stellt der Warenversender an den letzten namentlich bekannten und nachvollziehbaren Empfänger des Pakets. Bei der Annahme von Paketen sollte man also darauf achten, dass man den Empfänger oder die Empfängerin tatsächlich kennt.

Die sogenannte Zustellung bei einem Ersatzempfänger ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Absenders eigentlich gar nicht erlaubt. Viele Versandunternehmen haben aber in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass die Abgabe an Personen in der Nachbarschaft zulässig ist. Ein Nachbar darf nach dieser Definition nicht weiter weg als im gleichen Wohnblock wohnen.