Kubicki zu Infektionsschutzgesetz: „Das darf der Deutsche Bundestag nicht so beschließen“

FDP-Vize Kubicki nennt die Maßnahmen-Pläne für den Herbst „nicht zustimmungsfähig“. Damit stellt er sich gegen Justizminister Buschmann.

FDP- und Bundestagsvize Wolfgang Kubicki
FDP- und Bundestagsvize Wolfgang Kubickidpa/Michael Kappeler

Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat die geplanten neuen Corona-Regelungen scharf kritisiert. „Ich finde nicht, dass das Infektionsschutzgesetz in dieser Form für mich zustimmungsfähig ist“, sagte er den Zeitungen der Mediengruppe Bayern am Freitag.

Damit stellt sich der Bundestagsvize auch gegen seinen Parteifreund Marco Buschmann, der die neuen Regeln zusammen mit SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach ausgehandelt hatte. Kubicki bescheinigte Justizminister Buschmann aber, er habe „wie ein Löwe gekämpft“.

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Wolfgang Kubicki: Kritik an Maskenpflicht für Geimpfte

Konkret kritisierte Kubicki eine neue Regelung zur Maskenpflicht, nach der für Restaurantbesuche und die Teilnahme an Kultur- und Sportveranstaltungen nur noch Impfungen als Ausnahme akzeptiert werden sollen, die weniger als drei Monate alt sind. Auch für Getestete und frisch Genesene soll es Ausnahmen geben.

„Das darf der Deutsche Bundestag – auch aus medizinisch-ethischer Sicht – nicht so beschließen“, sagte der FDP-Vize. „Ich werde jedenfalls vehement dafür werben, dass sich politische Entscheidungsträger nicht dazu aufschwingen, medizinische Vorgaben zu machen.“ Die neuen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung sollen ab Oktober in Kraft treten.