Die Fluggesellschaft Ryanair muss 24.000 Euro Strafe zahlen. Das verfügte ein Gericht auf Mallorca. Ryanair hatte von einem Passagier eine Gebühr von 180 Euro verlangt, weil der beim Eingeben seines Namens einen Fehler gemacht hatte. Der Mann zahlte für die Korrektur des Namens somit mehr als für das Flugticket. Der Oberste Gerichtshof der Balearen hält das für unverhältnismäßig. Es sei für Ryanair grundsätzlich kein Problem, den Namen zu ändern.
Bei der teuren Korrektur des Namens machten die zuständigen Ryanair-Mitarbeiter allerdings zudem selbst einen Fehler. Daher trat der Passagier seinen Flug letztlich mit der ersten, also der fehlerhaften Version seines Namens an. Die 180 Euro bekam er dennoch nicht zurück. Kein Einzelfall: Immer wieder müssen Passagiere hohe Summen für minimale Korrekturen bezahlen.
Ryanair argumentierte vor Gericht nach Angaben spanischer Medien im Laufe des Verfahrens, dass die Strafgebühr „nicht unverhältnismäßig“ sei. Wie hoch die firmeninternen Kosten für den Aufwand, einen Namen zu ändern, tatsächlich sind, konnte das Unternehmen aber nicht erläutern. Das mit 24.000 Euro sehr hohe Bußgeld hängt nach Angaben der Richter mit „dem erschwerenden Umstand der Wiederholung“ zusammen. Es komme immer wieder zu Vorfällen, bei denen Ryanair „Verbraucherrechte missachte“.
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Erst vor einigen Wochen bestätigte ein Richter in Palma ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 24.000 Euro. In diesem Fall hatte Ryanair sich geweigert, das Datum des Flugtickets eines Schwerkranken zu ändern. Er konnte den Flug an dem ursprünglich gebuchten Tag nicht antreten.
In einem weiteren Fall konnte eine Kundin wegen eines Fehlers auf der Ryanair-Website ihr Ticket nicht ausdrucken. Am Flughafen musste sie dann fast 180 Euro bezahlen. Auch in diesem Fall muss die Airline des Iren Michael Kevin O’Leary ein Bußgeld zahlen.
