Biontech-Impfstoff: Paul-Ehrlich-Institut antwortet Chemikern

Das Paul-Ehrlich-Institut hat sich zu den Fragen von fünf Professoren zum Impfstoff von Biontech geäußert.

Biontech ist einer der führenden Hersteller von Impfstoff gegen Corona.
Biontech ist einer der führenden Hersteller von Impfstoff gegen Corona.imago

Fünf Chemie-Professoren haben Fragen über die Beschaffenheit des Covod-19-Impfstoffs von Biontech gestellt (hier) und diese an die zuständige Behörde, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), sowie an das Unternehmen geschickt. Während das Unternehmen einige Fragen der Chemiker beantwortete (hier), hatte das PEI bisher zunächst nur eine Eingangsbestätigung der E-Mail geschickt.

Die Rechtsanwältin der fünf Chemie-Professoren erhielt am 25. Mai 2022 eine Mitteilung des PEI, in der die Behörde den Professoren mitteilt, dass sie zur Beantwortung der Fragen nun Biontech um Mitwirkung bei der Aufklärung gebeten habe.

Wörtlich schreibt das PEI:

„Wir haben Ihr Schreiben vom 29.04.22 erhalten.

Wir haben Ihren Antrag erneut geprüft. Für die folgenden beiden Fragen Ihrer Mandanten haben wir nach §8 IFG eine Drittbeteiligung gestartet.

1. Alle Details zur Methode der mRNA-Konzentrationsbestimmung und -Verteilung in der finalen Arzneiform, die Toleranzbereiche für alle Qualitätsprüfungen (z.B. Teilchengröße, Stoffkonzentrationen, Farbe, mRNA in-vitro-Expression und mRNA-lntegrität).

2. Teilen Sie uns bitte mit, wie und anhand welcher Kontrollmethoden die Qualität der mRNA bewertet wird, d.h. wie die Identität der mRNA-Spezies, die Menge an verkürzter bzw. fehlerhafter mRNA im Vergleich zur vollständigen mRNA bestimmt wird.

Nach Rückmeldung durch das Unternehmen sowie der Prüfung der Antwort erhalten Sie von uns einen Bescheid, in dem wir auch zu Ihrem Schreiben Stellung nehmen.“

Die fünf Chemie-Professoren kommentieren die Antwort wie folgt:

„(1) Das Unternehmen (3 Mrd Gewinn bei 6 Mrd Umsatz) produziert mRNA-Injektionen, die von den Steuerzahlern bezahlt werden. Die Politik hat nicht nur im letzten Herbst / Winter Menschen vom öffentlichen Leben ausgeschlossen und mit Zugangsverboten belegt, die für sich entschieden haben, nicht mit mRNA-haltigen Arzneimitteln behandeln zu lassen. Im Bereich der Pflege und bei der Bundeswehr werden die Betroffenen unter Androhung von Tätigkeitsverboten und Bußgeldern bzw. Disziplinarstrafen unter erheblichen Druck gesetzt, sich die Injektionen verabreichen zu lassen. Es droht ihnen nicht nur der Verlust des Arbeitsplatzes und damit möglicherweise auch die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz, sie müssen sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass dieses Verhalten eine Befehlsverweigerung (Bundeswehr) bzw. eine Ordnungswidrigkeit (Pflege) darstellt. Vor diesem Hintergrund ist u.E. eine mögliche Geltendmachung von Geheimhaltungsinteressen gegenüber dem Offenlegungsinteresse der Öffentlichkeit nicht nachzuvollziehen und auch nicht vertretbar. Hier muss das Unternehmen für „Vertrauen durch Transparenz“ sorgen.

(2) In der kurzen Antwort vom 1. April 2022 verwies das PEI stets auf die EMA, diese sei „nach der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 die für die Durchführung des Zulassungsverfahrens zuständige Behörde.“ Wir stellen fest, dass die kurze Antwort des PEI vom 25. Mai 2022 einräumt, dass das PEI durchaus über wesentliche Unterlagen verfügt, anhand derer eine engmaschige Qualitätskontrolle möglich ist – wie dies auch dem gesetzlichen Auftrag des PEI entspricht.

(3) Seit dem 11. Februar 2022 beantragen wir Dokumenteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG § 1 Abs. 1 S. 1) beim PEI. Leider geht das PEI noch immer nicht auf unsere berechtigten Nachfragen zu weiteren Qualitätsnachweisen ein, sondern behandelt nur einen kleinen Teil unseres Antrags. Wir bedauern diese Intransparenz und behalten uns weitere Schritte vor.“