PCR-Test für Geimpfte: Tschechien verschärft Einreisebestimmungen

In Tschechien lief in der Nacht zu Sonntag der Notstand aus. Dennoch gelten ab Montag teils strengere Regeln. Was das für Einreisende aus Deutschland bedeutet.

Prag ist auch im Winter ein beliebtes Reiseziel für Deutsche. Für sie gelten jetzt strengere Regeln bei der Einreise ins Nachbarland (Archivbild).
Prag ist auch im Winter ein beliebtes Reiseziel für Deutsche. Für sie gelten jetzt strengere Regeln bei der Einreise ins Nachbarland (Archivbild).imago

Prag-Ab Montag treten in Tschechien verschärfte Einreisebestimmungen in Kraft. Sie wurden von der erst seit Freitag vergangener Woche amtierenden Regierungskoalition aus fünf Parteien beschlossen.

Erwachsene, die aus Deutschland oder anderen EU-Ländern einreisen, brauchen von Montag an auch dann bereits vor dem Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, wenn sie gegen Covid-19 geimpft oder davon genesen sind. Nur wer bereits eine Boosterimpfung bekommen hat, bleibt ebenso wie ungeimpfte Kinder unter zwölf Jahren von der Testpflicht befreit. Jugendlichen bis 18 Jahren genügt weiterhin die zweite Impfung.

Die Testpflicht für Erwachsene ohne dritte Impfung gilt unabhängig vom Herkunftsland. Deutschland gehörte aber schon bisher nicht zu den Ländern mit besonders geringem Infektionsrisiko, aus denen eine Einreise ohne PCR-Test auch für Ungeimpfte möglich war.

Tschechen müssen keinen Test vorweisen

Tschechische Staatsbürger und Ausländer mit einem tschechischen Haupt- oder Nebenwohnsitz bleiben dauerhaft von der Testpflicht ausgenommen. Das sieht ein nachträglich verfügter Korrekturbeschluss der Regierung vor. Unverändert gilt für alle Einreisenden die Verpflichtung, sich in einem Online-Formular zu registrieren.

Zudem ist in Tschechien in der Nacht zum Sonntag ein wegen der Corona-Pandemie verhängter Notstand ausgelaufen. Dieser war noch von der früheren Regierung unter dem populistischen Ministerpräsidenten Andrej Babis verfügt worden. Damit fallen einige Ausgangsbeschränkungen weg, dafür werden aber andere Regeln wie etwa die erlaubte Personenzahl bei Veranstaltungen zum Teil verschärft.