PCR-Tests: Gesundheitspersonal hat Vorrang – so wird es geregelt

Proben von Gesundheitspersonal sollen vorrangig untersucht werden. Patientenschützer fordern, dass der Vorrang auch für vulnerable Gruppen gelten soll.

Ein PCR-Test: Gesundheitspersonal soll bei der Laborauswertung bevorzugt werden.
Ein PCR-Test: Gesundheitspersonal soll bei der Laborauswertung bevorzugt werden.AFP/Javier Torres

Beschäftigte in sensiblen Gesundheitseinrichtungen sollen bei der Laborauswertung von PCR-Tests auf das Coronavirus wie angekündigt bevorzugt zum Zuge kommen. Angesichts knapper Kapazitäten und drastisch zunehmender Infektionen sei es notwendig, dass „eine vorrangige Befundung von Probenmaterial von Beschäftigten mit Kontakt zu besonders vulnerablen Personengruppen sichergestellt wird“, heißt es in einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums mit Stand von Dienstagnachmittag. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zunächst berichtete die Bild-Zeitung darüber.

Konkret sollen Labore demnach verpflichtet werden, Proben von Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und jeweiligen ambulanten Diensten vorrangig zu untersuchen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte dies mit Blick auf die starke Ausbreitung der Virusvariante Omikron bereits angekündigt. Die Beschäftigten sollen dem Entwurf zufolge bei der Teststelle eine entsprechende Tätigkeit nachweisen. Die Teststellen sollen die Priorisierung dann im Vordruck ans Labor vermerken.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, dass der Vorrang nur für Beschäftigte gelten soll. „Millionen Menschen der vulnerablen Gruppe leben mitten unter uns. Sie und ihre Angehörigen gehören in die PCR-Test-Priorisierung“, sagte Vorstand Eugen Brysch. „Der Bundesgesundheitsminister will aber nur Beschäftige bei den Tests bevorzugen“, bemängelte Brysch. „Damit werden Schwerstkranke und Pflegebedürftige sowie ihre Kontaktpersonen vom Schutzschirm nicht mehr erfasst.“