Berlin-Ab Montag können sich auch über 60-Jährige und andere Menschen aus der Prioritätsgruppe 3 in Berlin zum Impfen anmelden. Zu ihr gehören beispielsweise auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, Menschen mit hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher an weiterführenden Schulen, Wahlhelfer und Journalisten.
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Gesundheit wird außerdem das Buchungsverfahren umgestellt. Eine Impfeinladung mit Buchungscode ist für eine Terminbuchung unter service.berlin.de/corona nicht mehr nötig
Bei der Online-Terminvereinbarung oder über die Hotline unter (030) 90 282 200 muss lediglich angegeben werden, welche Art von Nachweis bei der Impfung vorgelegt werden wird. Die Anspruchsberechtigung für diese erhöhte Priorität muss dann im Impfzentrum nachgewiesen werden.
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Bis Montag soll das Buchungssystem entsprechend umgestellt sein, damit Terminvereinbarungen nach diesen neuen Regeln möglich sind.
Zur 3. Priorität gehören die folgenden Personen-Gruppen
- Berlinerinnen und Berliner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können sich entweder bei Ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der sechs Berliner Impfzentren einen Termin vereinbaren.
- Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht, wenden sich nach Möglichkeit an ihre Haus- bzw. Fachärztinnen und -ärzte für einen Impftermin.
- Bis zu zwei enge Kontaktpersonen pflegebedürftiger Personen, soweit sie nicht bereits über die Pflegestützpunkte einen Impftermin haben, können sich entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren.
- Wahlhelfende warten, bis sie ihre Bescheinigung bekommen haben, und können sich dann entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren.
- Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur sollen in wenigen Wochen über die betriebsärztlichen Strukturen geimpft werden. Oder sie lassen sich bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen, buchen einen Termin online oder vereinbaren einen Termin über die Hotline für eines der Impfzentren. Als Nachweis für die Priorisierung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Journalist*innen können ihren Presseausweis als Nachweis einsetzen.
- Mitarbeitende der Berliner Verwaltungen sind nur impfberechtigt, insoweit sie in besonders relevanter Position tätig sind. Darüber bestimmt die jeweilige Dienststellenleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalrat. Zunächst ist die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigungen auf 12 Prozent der Beschäftigten begrenzt. Der Senat rechnet jedoch für Juni mit der Freigabe der Impfpriorisierung. Die bezirklichen Jugendämter stehen jedoch schon komplett zur Impfung an.
- Des Weiteren können sich Personen, die in medizinischer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und im Lebensmittelhandel tätig sind entweder bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online vereinbaren oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren. Vor Ort ist die Priorisierung durch eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitsgebers nachzuweisen.
