Pläne geplatzt: Kann ich Urlaubstage kurzfristig zurückgeben?

Reisepläne können schnell durchkreuzt werden. Doch können Beschäftigte Urlaubstage dann an den Arbeitgeber zurückgeben?

Was passiert, wenn ich Urlaubstage zurückgeben muss? (Symbolbild)
Was passiert, wenn ich Urlaubstage zurückgeben muss? (Symbolbild)Imago/Swen Pförtner

Der Sommer ist für viele die Zeit für Reisepläne. Doch die lassen sich längst nicht immer umsetzen wie gewünscht. Was aber, wenn Beschäftigte die Urlaubstage für die Reise bereits genehmigt bekommen haben? Können sie die kurzfristig wieder zurückgeben?

„Nein“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. „Ein einmal genehmigter Urlaubsantrag ist für beide Seiten verbindlich und kann nur einvernehmlich wieder aufgehoben werden.“

Urlaub kann nicht lange aufgespart werden

Das heißt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich im Zweifel mit ihrer Führungskraft abstimmen, ob sie den Urlaub kurzfristig doch noch verschieben können.

Hinzu kommt, dass Beschäftigte ihren Urlaub gar nicht unendlich lange aufsparen können. Das Bundesurlaubsgesetz besagt, dass der Urlaubsanspruch grundsätzlich am Jahresende oder allerspätestens am 31. März des Folgejahres verfällt. Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer aber jeweils darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen.

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Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie ist zudem Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.