Berlin-In Brandenburg hat es erste Unfälle auf glatten Straßen gegeben. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, krachte es allein am Donnerstagmorgen dreimal wegen Glätte. Vier Menschen wurden dabei verletzt. In allen drei Fällen hätten die Fahrer keine Winterreifen am Auto gehabt, hieß es von der Polizei.
Die Behörde weist darauf hin, dass seit Dezember 2016 die Straßenverkehrsordnung Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vorschreibt. Eine Festlegung auf bestimmte Monate gibt es nicht. Winterreifen erkennt man am sogenannten Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Alte M+S-Reifen bis zum Herstellungsdatum 31. Dezember 2017 dürfen noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.
Automobilclubs und Reifenhersteller empfehlen einen Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil. Zudem sollte ein Winterreifen nicht älter als sechs Jahre sein, so eine Empfehlung des ADAC.
Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winter- beziehungsweise M+S-Reifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, werden sogar 120 Euro Bußgeld fällig.
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- Da die Räder das Einzige sind, was das Fahrzeug mit der Straße verbindet, sollte man den Zustand der Reifen keinesfalls vernachlässigen.
- Nicht die Glätte führt zu Unfällen, sondern die nicht an die Glätte angepasste Geschwindigkeit. Bei vereisten Straßen ist daher immer mehr Zeit für die übliche Strecke einzuplanen, damit man nicht in Hektik verfällt.
- Achten Sie für eine optimale Sicht im Straßenverkehr auf saubere und eisfreie Scheiben und Spiegel – auch beim Autodach ist darauf zu achten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
- Besondere Vorsicht ist auf Straßen geboten, die dem Wind ungeschützt ausgesetzt sind (Landstraßen, die von Feldern umgeben sind/Brücken/ Bahndämme), hier kann es schnell und unvorhergesehen zu überfrierender Nässe und damit zu Glatteis kommen.