Berlin-Die Berliner Polizei hat für den 8. und 9. Oktober in Friedrichshain den Zutritt zu einigen Straßen untersagt und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, sind für beide Tage in bestimmten Bereichen Ansammlungen von Menschen sowie Aufzüge verboten. Hintergrund der Entscheidung ist die geplante Räumung des linksextremistischen Hausprojektes Liebigstraße 34.
Am 9. Oktober wird die Polizei mit mehreren Hundert Einsatzkräften einen Gerichtvollzieher begleiten, der den Räumungstitel vollstrecken soll. Nach Bekanntgabe des Termins hatten die betroffenen Bewohnerinnen und ihre Anhänger zu Krawallen und Barrikaden aufgerufen: „Lasst uns die Räumung zum Desaster machen“, schrieben zahlreiche Linksextremisten auf ihren Internetkanälen. Die Polizei rechnet mit Ausschreitungen. Aufgrund der angedrohten Gewalt wird es in dem Wohnumfeld zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, hieß es vonseiten der Sicherheitsbehörden. So müssen an dem Tag der Räumung unter anderem die Justus-von-Liebig-Grundschule und wohl auch die benachbarte Kita geschlossen bleiben.
Versammlungsfreiheit eingeschränkt
Außerdem werden der „Gemeingebrauch von öffentlichen Flächen und die Versammlungsfreiheit vom 8. Oktober 2020, 5 Uhr bis zum 9. Oktober 2020, 23.59 Uhr in begrenzten Bereichen des Stadtteils Friedrichshain eingeschränkt sein“, teilte die Polizei mit. Innerhalb dieses Zeitraumes ist ein Betreten folgender Straßen nicht gestattet: Die Rigaer Straße zwischen Rigaer Straße 108 und der Petersburger Straße 81, der Bersarinplatz sowie der Rigaer Straße 95 und 14 sowie die Liebigstraße zwischen der Liebigstraße 12 und der Liebigstraße 36 und der Kreuzungsbereich Liebigstraße/Bänschstraße.
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„Eine Nutzung des Bereiches ist nur Anrainern und Besuchern sowie in Einzelfällen eines unabweisbaren Bedarfs, insbesondere von Notfällen, gestattet“, erklärte ein Polizeisprecher. Zudem ist es untersagt, an beiden Tagen sämtliche Fahrzeuge, mobile Behälter – insbesondere Kleidercontainern – in den betroffenen Bereichen abzustellen. Bereits dort abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände müssen rechtzeitig entfernt werden.