Brandenburger Polizei warnt vor „Schockanrufen“: So können Sie sich schützen

Betrüger rufen ihre Opfer an und geben vor, Angehörige in einer Notlage zu sein. Die Polizei gibt Ratschläge, wie man sich bei solchen Anrufen verhalten sollte.

Die Betrüger verlangen häufig hohe Geldsummen von ihren Opfern (Symbolbild).
Die Betrüger verlangen häufig hohe Geldsummen von ihren Opfern (Symbolbild).dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Potsdam-Die Polizei in Brandenburg warnt derzeit vor sogenannten Schockanrufen im Raum Potsdam. Bei dieser Betrugsmasche rufen Täter ihre Opfer an und geben sich als Angehörige in einer Notlage aus. Häufig verlangen sie eine hohe Summe Geld, um beispielsweise eine angebliche Untersuchungshaft oder ein Strafverfahren zu vermeiden. 

Im Fall einer 88-jährigen Seniorin in Potsdam wurde eine Kautionszahlung verlangt. Die Betrüger teilten der Frau mit, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall verursacht habe, bei der ein Mensch zu Tode gekommen sei. Die Frau reagierte richtig und rief ihre Tochter an – der Betrugsversuch flog auf. Auch eine 71-Jährige erhielt einen ähnlichen Anruf.

Bei einer 68-jährigen Frau konnte die Geldübergabe von einem aufmerksamen Bankmitarbeiter verhindert werden. Die Frau wollte mehrere Tausend Euro abheben und schilderte dem Mitarbeiter, diese Summe an einen Anwalt als Kautionszahlung übergeben zu wollen. Sofort alarmierte der Mitarbeiter die Polizei. Die Kriminalpolizei übernahm die Ermittlungen in allen drei Fällen.

Die Polizei rät:
  • Lassen Sie sich am Telefon nicht ausfragen. Geben Sie keine Details Ihrer familiären oder finanziellen Verhältnisse preis.
  • Lassen Sie sich von einem Anrufer nicht drängen und unter Druck setzen. Vereinbaren Sie einen späteren Gesprächstermin, damit Sie in der Zwischenzeit die Angaben z.B. durch einen Anruf bei Ihren Verwandten oder bei der örtlichen Polizei überprüfen können.
  • Notieren Sie sich die eventuell auf dem Sichtfeld Ihres Telefons angezeigte Nummer des Anrufers.
  • Bevor Sie jemandem Ihr Geld geben: Besprechen Sie die Angelegenheit mit einer Person Ihres Vertrauens. Wenn Ihnen die Sache „nicht geheuer ist“, informieren Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle.
  • Übergeben Sie kein Geld an Personen, die Ihnen nicht persönlich bekannt sind.
  • Haben Sie bereits eine Geldübergabe vereinbart? Informieren Sie noch vor dem Übergabetermin die Polizei unter der Nummer 110.