Polizei warnt zu Halloween: Diese Streiche gehen zu weit

Autos zerkratzen, Hausfassaden mit Eiern bewerfen, Briefkästen anzünden: Einige vermeintliche Späße sind Straftaten und können die Polizei auf den Plan rufen.  

Gruseln erwünscht, Straftaten verboten: Auch zu Halloween sollte man es mit Streichen und Späßen nicht übertreiben, warnt die Polizei (Symbolbild).  
Gruseln erwünscht, Straftaten verboten: Auch zu Halloween sollte man es mit Streichen und Späßen nicht übertreiben, warnt die Polizei (Symbolbild). dpa/Christian Charisius

Hannover/Berlin-Die Polizei warnt vor Straftaten durch ausufernde Halloween-Streiche. Eltern sollten Kinder und Jugendliche darüber aufklären, wie weit sie bei Streichen gehen können, teilte das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) am Freitag mit. Werde beispielsweise ein Auto beim Einwickeln mit Toilettenpapier zerkratzt, sei das eine Sachbeschädigung, sagte die Landesbeauftragte für Jugendsachen. 

Dasselbe gilt, wenn Hausfassaden oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände in Briefkästen landen. Entstandene Schäden müssten ersetzt werden, hieß es. Auch Strafen könnten verhängt werden. Unbedenklich sei es hingegen, etwa einen Briefkasten mit Konfetti zu füllen oder Luftschlangen um Mülleimer zu wickeln.

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Wer Kindern keine Süßigkeiten gibt, muss mit Streichen rechnen

In der Nacht auf Montag, den 1. November, also der Nacht vor Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland Halloween gefeiert. Als Gespenster oder Hexen verkleidete ziehen Kinder von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Ähnlich wie bei den Laternenumzügen am Sankt-Martins-Tag. Laut Polizei werde jenen, die nichts geben wollen oder können, oft ein Streich gespielt.