Berlin: Jugendlicher greift bei Corona-Party Polizisten an

In einer Wohnung in Prenzlauer Berg feierten 15 Jugendliche mit lauter Musik. Als plötzlich die Polizei vor der Tür stand, eskalierte die Situation. 

Ein Polizist bei einem Einsatz in Berlin (Symbolbild). 
Ein Polizist bei einem Einsatz in Berlin (Symbolbild). Imago/Marc Gruber

Berlin-Zwei Berliner Polizisten sind bei der Auflösung einer Corona-Party in Prenzlauer Berg angegriffen und verletzt worden. Die Beamten waren in der Nacht zu Montag von einer Anwohnerin gerufen worden, da in einer Wohnung an der Kopenhagener Straße eine laute Feier stattgefunden habe. Als die Einsatzkräfte der Sache nachgingen, stießen sie auf 15 Jugendliche, die für den Lärm verantwortlich gewesen sein sollen. 

Bei der Überprüfung aller Identitäten habe sich ein 15-Jähriger äußerst aggressiv verhalten, so die Polizei am Montag. Er soll die Beamten bedroht und sich in einer Kampfhaltung vor ihnen aufgebaut haben. Wie sich herausstellte, war der Jugendliche obendrein vom Jugendamt zur Übergabe an einen Jugendnotdienst ausgeschrieben. Als die Polizisten ihm erklärten, dass er nun einem Jugendnotdienst übergeben werden müsse, habe er mit einer abgebrochenen Porzellantasse nach einem Beamten geschlagen. Der Polizist habe den Angriff mit seinen Händen abgewehrt und erlitt dabei Schnittverletzungen.

Aggressiver Jugendlicher musste gefesselt werden

Daraufhin hätten die Einsatzkräfte den 15-Jährigen nur überwältigen können, in dem sie ihn zu Boden brachten und Handfesseln anlegten. Während des Einsatzes habe er nach Angaben der Polizei die Einsatzkräfte immer wieder beleidigt und ihnen gedroht. Nachdem er einem Arzt der Jugendpsychiatrie vorgestellt wurde, kam er schließlich zu einem Jugendnotdienst.

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Während ein Beamter leichte Verletzungen an den Händen und Beinen erlitt, musste sein Kollege mit tiefen Schnittwunden an den Händen in einem Krankenhaus behandelt werden. Die Polizisten leiteten ein Strafermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und Lärmbelästigung ein.