Berlin: Polizei findet 19 Kilo Cannabis und 23 gefälschte Impfpässe in Wohnung

Polizisten haben in einer Bunkerwohnung in Friedrichshain Drogen und gefälschte Dokumente gefunden. Währen der Razzia kamen plötzlich die Dealer nach Hause. 

Fälle von gefälschten Impfpässen haben laut Polizei in den vergangenen Monaten stark zugenommen. In Berlin werden die illegalen Dokumente auch oft bei Drogendealern gefunden. 
Fälle von gefälschten Impfpässen haben laut Polizei in den vergangenen Monaten stark zugenommen. In Berlin werden die illegalen Dokumente auch oft bei Drogendealern gefunden. dpa/Sven Hoppe

Berlin-Die Berliner Polizei hat in einer Bunkerwohnung in Friedrichshain mehrere Kilogramm Drogen und knapp zwei Dutzend gefälschte Impfpässe gefunden. Die Einsatzkräfte hatten einen Durchsuchungsbeschluss der Staatsanwaltschaft vollstreckt, nachdem Ermittler einen Tipp bekommen hatten. Nach Angaben der Polizei hatten die Beamten bereits im Flur der Wohnung des Hauses an der Simplonstraße starken Cannabisgeruch wahngenommen. 

Als sie die Wohnungstür aufbrachen, stellten sie fest, dass niemand in der Wohnung war. Während die Polizisten die Zimmer nach Beweismittel durchsuchten, standen plötzlich völlig überrascht der 31-jährige mutmaßliche Strippenzieher, sein 27-jähriger mutmaßlicher Komplize und fünf ihrer Freunde vor ihnen. Einsatzkräfte fanden bei den Hauptverdächtigen größere Mengen Bargeld. Außerdem stellten sie in der Wohnung 19 Kilogramm Marihuana, mehrere hundert Gramm Haschisch, Ecstasy-Pillen, drei Softair-Waffen, Bargeld in fünfstelliger Höhe und 23 gefälschte Impfpässe sicher.

Die 31- und 27-jährigen Männer wurden vorläufig festgenommen und anschließend der Kriminalpolizei übergeben. Gegen sie wird wegen unerlaubten Handels mit Drogen in nicht geringer Menge und der Vorbereitung der Herstellung von illegalen Impfausweisen ermittelt. Beide Männer sollen noch am Donnerstag einem Richter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt werden. Die fünf weiteren Besucher der Wohnung konnten ihren Weg fortsetzen, da ihnen keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte.