Prozess gegen Berliner Polizisten wegen Nazi-Parolen neu aufgerollt

Als Polizeischüler sollen sie in der Mercedes-Benz Arena bei einem Basketballspiel „Sieg Heil“ gerufen haben. Der Fall kommt nun erneut vor Gericht.

Die Statue der Justitia (Symbolbild). Vor dem Berliner Landgericht müssen sich Polizisten verantworten, die in ihrer Freizeit Naziparolen gerufen haben sollen.
Die Statue der Justitia (Symbolbild). Vor dem Berliner Landgericht müssen sich Polizisten verantworten, die in ihrer Freizeit Naziparolen gerufen haben sollen.dpa/Arne Dedert

Ein Prozess gegen frühere Polizeischüler, die beim privaten Besuch eines Basketballspiels Naziparolen gerufen haben sollen, ist in die vierte Runde gegangen. Die 31 und 29 Jahre alten Männer wiesen zu Verhandlungsbeginn am Dienstag vor dem Berliner Landgericht die Vorwürfe zurück. Beide waren in der ersten Instanz wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu Geldstrafen verurteilt worden, wurden dann aber im Berufungsprozess freigesprochen.

Zu dem mutmaßlichen Vorfall war es im April 2018 in der Berliner Mercedes-Benz Arena gekommen - bei einem Basketballspiel von Alba Berlin gegen die Skyliners aus Frankfurt. Die beiden Angeklagten und ein weiterer damaliger Polizeianwärter sollen gemeinsam verbotene Parolen skandiert haben. Einer der Männer soll nach Aussagen von Zeugen „Sieg“, die anderen sollen „Heil“ gerufen haben.

Polizisten streiten ab: Haben nichts mit rechter Ideologie zu tun

Der 31-Jährige erklärte, seit fast vier Jahren werde ihm etwas vorgeworfen, was er nicht gemacht habe. „Hätte ich solche Rufe gehört, hätte ich das unterbunden“, so der angeklagte Polizist. Der 29-Jährige sagte, er habe wie viele aus dem Alba-Fanblock „Sieg“ gerufen, „Heil“-Rufe aber habe er nicht gehört. Die Angeklagten, die inzwischen Polizeibeamte auf Probe sind, erklärten, sie hätten mit rechter Ideologie nichts zu tun.

In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten im Mai 2019 waren alle drei Verdächtigen zu Geldstrafen verurteilt worden. Gegen zwei damalige Polizeischüler ergingen jeweils 40 Tagessätze zu je 30 Euro (1200 Euro), eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro sollte der weitere Angeklagte zahlen.

Alle drei Männer hatten Berufung gegen die Entscheidung eingelegt, einer allerdings nahm sein Rechtsmittel zurück - seine Verurteilung wurde damit rechtskräftig. Das Landgericht entschied im Oktober 2020 im Berufungsprozess auf Freispruch. Dieses Urteil hob zuletzt das Berliner Kammergericht im Mai 2021 auf Revision der Staatsanwaltschaft auf und ordnete eine Neuverhandlung vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts an. Die inzwischen vierte Verhandlung in dem Fall wird am 3. März fortgesetzt.