Brandenburg erlaubt wieder Einsatzstöcke für Gefängnis-Mitarbeiter

Brandenburg galt als einziges Bundesland, das Waffen im Justizvollzug untersagt. Doch weil Gefangene immer gewaltbereiter wurden, gibt es nun ein Umdenken.

Für den Konfliktfall ausgebildete Gefängnismitarbeiter sollen bald in Brandenburg wieder Einsatzstöcke tragen (Symbolbild).
Für den Konfliktfall ausgebildete Gefängnismitarbeiter sollen bald in Brandenburg wieder Einsatzstöcke tragen (Symbolbild).imago/Hubert Jelinek

Potsdam-Drei Jahre nach der Abschaffung sämtlicher Waffen für Bedienstete in Brandenburger Gefängnissen soll ein Teil der Beschäftigten wieder sogenannte Einsatzstöcke erhalten. Das verschärfte neue Sicherheitskonzept für die vier Justizvollzugsanstalten sieht vor, dass es mehr Einsatzgruppen mit speziell für den Konfliktfall ausgebildeten Bediensteten geben soll. Diese Gruppen sollen die Einsatzstöcke tragen. Hintergrund sei die steigende Zahl gefährlicher und gewaltbereiter Gefangener, teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Über das Konzept hatte zuvor die Märkische Allgemeine (Dienstag) berichtet.

Das Konzept sei in der vergangenen Woche in Kraft gesetzt worden, hieß es beim Ministerium. Es beinhalte auch neue Körperschutzanzüge und Helme für die Einsatzgruppen, die im Wesentlichen schon beschafft seien. Vorgesehen sind auch sogenannte Sicherheitsstationen für gefährliche und gewaltbereite Gefangene, der Einsatz von Rauschgift- und Handyspürhunden sowie von Detektionsgeräten für psychoaktive Substanzen.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Zunahme an Gewaltbereitschaft und synthetischen Drogen

„Sicherheit und Ordnung sind unabdingbar, damit der Justizvollzug sein Ziel erfüllen kann, Strafgefangene zu resozialisieren und die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen“, erklärte Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU). „Neue gesellschaftliche Herausforderungen, wie etwa eine allgemein zunehmende Gewaltbereitschaft sowie das verstärkte Aufkommen synthetischer Drogen, wirken sich auch auf den Justizvollzug aus.“

Den Angaben zufolge untersagt Brandenburg als einziges Bundesland Waffen im Justizvollzug. 2017 waren Schusswaffen abgeschafft worden, 2018 auch Hiebwaffen.