Bundesgerichtshof verhandelt über Mord in Berliner Rockermilieu

In Wettbüro erschossen: Nahmen Berliner Polizisten den Tod eines Mannes billigend in Kauf?

Die Leiche von Tahir Ö. wird abtransportiert.
Die Leiche von Tahir Ö. wird abtransportiert.Abix

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt ab Dienstag (10 Uhr) zwei Tage lang in Leipzig über einen mutmaßlichen Mord im Berliner Rockermilieu. 2019 verurteilte das Berliner Landgericht acht Hells-Angels-Rocker wegen Mordes und einen neunten wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Anführer die übrigen Rocker dazu gebracht hatte, seinen Konkurrenten in einem Wettbüro zu ermorden. (Az. 5 StR 542/20)

Die Freiheitsstrafen wurden um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht „staatliches Fehlverhalten“ im Vorfeld der Tat nicht ausschließen konnte. Möglicherweise wusste die Polizei von dem Mordauftrag, schützte das spätere Opfer aber nicht. Gegen diesen Vollstreckungsabschlag legte die Staatsanwaltschaft Revision beim BGH ein, die Angeklagten wandten sich gegen ihre Verurteilung. Der fünfte Strafsenat sitzt in Leipzig, weswegen dort und nicht am BGH-Hauptsitz in Karlsruhe verhandelt wird.

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