Berlin-Reizgas, Messer, Schlagringe: Diese Dinge gehören zu den sogenannten gefährlichen Gegenständen. Sie bei sich zu tragen ist von Freitagnachmittag bis einschließlich Sonntag auf einigen Berliner Bahnhöfen untersagt. Das kündigt die Bundespolizei an. Die Einhaltung des Verbots werde kontrolliert, so die Behörde.
Das Verbot gilt am 14. und 15. Mai 2021 jeweils in der Zeit von 15 bis 2 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntag, den 16. Mai 2021 um 2 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Friedrichstraße, Gesundbrunnen und Hauptbahnhof, ausgenommen sind die dortigen U-Bahn-Bereiche. Bei Verstößen gegen das Verbot können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden.
#Achtung 🚨
— Bundespolizei Berlin (@bpol_b) May 14, 2021
Heute und morgen gilt das Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Berliner Bahnhöfen. Mehr Infos unter https://t.co/dN2qo3YydK sowie ⬇️ pic.twitter.com/91YuLwaRge
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Mit dem Verbot will die Bundespolizei die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte schützen. „Trotz des aktuell coronabedingt geringeren Reiseverkehrs, ist es immer wieder zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen gekommen. Daher ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich“, hieß es von der Behörde.