Gefährliche Gegenstände: An diesen Berliner Bahnhöfen wird kontrolliert

Die Bundespolizei hat von Freitagnachmittag bis Sonntag auf einigen Bahnhöfen ein Mitführverbot gefährlicher Gegenstände erlassen. Das wird kontrolliert.

Der Berliner Hauptbahnhof gehört zu den Bahnhöfen, an denen am Wochenende das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt ist.
Der Berliner Hauptbahnhof gehört zu den Bahnhöfen, an denen am Wochenende das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt ist.
imago/Jürgen Ritter

Berlin-Reizgas, Messer, Schlagringe: Diese Dinge gehören zu den sogenannten gefährlichen Gegenständen. Sie bei sich zu tragen ist von Freitagnachmittag bis einschließlich Sonntag auf einigen Berliner Bahnhöfen untersagt. Das kündigt die Bundespolizei an. Die Einhaltung des Verbots werde kontrolliert, so die Behörde.

Das Verbot gilt am 14. und 15. Mai 2021 jeweils in der Zeit von 15 bis 2 Uhr des Folgetages und endet somit am Sonntag, den 16. Mai 2021 um 2 Uhr. Der Geltungsbereich umfasst die Berliner Bahnhöfe Friedrichstraße, Gesundbrunnen und Hauptbahnhof, ausgenommen sind die dortigen U-Bahn-Bereiche. Bei Verstößen gegen das Verbot können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

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Mit dem Verbot will die Bundespolizei die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte schützen. „Trotz des aktuell coronabedingt geringeren Reiseverkehrs, ist es immer wieder zu strafrechtlich relevanten Ereignissen durch die Begehung von Gewaltdelikten unter Anwendung von gefährlichen Gegenständen gekommen. Daher ist diese Einschränkung aus Sicht der Bundespolizei erforderlich“, hieß es von der Behörde.