Mann aus Berlin erpresst britischen Gesundheitsdienst: drei Jahre Haft

Der Mann hatte mit der Zerstörung eines englischen Krankenhauses durch eine Bombe gedroht, sofern ihm der NHS nicht zehn Millionen Pfund in Bitcoin überweise.

Justitia (Symbolbild)
Justitia (Symbolbild)dpa/David Ebener

Berlin-Das Amtsgericht Tiergarten hat am Freitag einen 33-Jährigen wegen versuchter räuberischer Erpressung des britischen National Health Service zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Wie das Gericht mitteilte, hatte der italienische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Berlin am 26. April vergangenen Jahres eine Mail an den NHS versandt, in der er mit der Zerstörung eines englischen Krankenhauses durch eine Bombe drohte, sofern ihm der NHS nicht zehn Millionen britische Pfund in Bitcoin überweise.

Um seine Forderungen zu bekräftigen, habe der 33-Jährige laut Gericht in den darauffolgenden Tagen und Wochen weitere E-Mails mit den Zahlungsmodalitäten sowie ergänzenden Fristsetzungen verschickt. Darin habe er unter anderem auch alternativ mit der Tötung von Politikern und Demonstranten gedroht.

33-Jähriger aus U-Haft entlassen – Urteil noch nicht rechtskräftig

In der Nacht auf den 16. Juni war der Mann schließlich von Spezialkräften in Berlin festgenommen worden; er befand sich seitdem in Untersuchungshaft. Aus der U-Haft wurde er nun am Freitag entlassen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste er dann zu einem späteren Zeitpunkt seine Strafhaft antreten

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Dem Prozess waren intensive Ermittlungen und eine enge Zusammenarbeit der britischen und der deutschen Strafverfolgungsbehörden vorangegangen. Zeugen aus England wurden per Videovernehmung im Gerichtssaal gehört. Der Vorsitzende Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass der NHS der Zahlungsaufforderung des Angeklagten zwar nicht nachgekommen sei, dass der britische Gesundheitsdienst die Forderungen jedoch vor allem vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie durchaus ernst genommen habe. Die Drohungen seien massiv und die Geldforderung sehr hoch gewesen. Für den Angeklagten habe andererseits aber gesprochen, dass er nicht über die Mittel verfügt habe, um seine Drohungen tatsächlich umzusetzen. Auch habe ihm nicht nachgewiesen werden können, dass eine Umsetzung jemals beabsichtigt gewesen war.