Mann schießt in Gesundbrunnen um sich: Festnahme durch das SEK
In der Gartenstraße in Berlin eröffnet ein Mann das Feuer, wirft Böller. Als die Polizei kommt, flüchtet er in seine Wohnung. Nur das SEK kann ihn stoppen.

Ein Mann hat in der Nacht zu Samstag in Berlin mit einer Pistole um sich geschossen und mit Böllern geworfen. Das SEK rückte an, musste den Mann überwältigen und festnehmen. Der 39-Jährige befindet sich nun in einer psychiatrischen Klinik. Der türkische Staatsbürger war den Behörden im Vorfeld nicht bekannt. Wie die Polizei mitteilt, sahen und hörten Anwohner im Ortsteil Gesundbrunnen einen randalierenden Mann und riefen die 110. Nach Angaben der Zeugen schoss der Tatverdächtige zunächst gegen 0.50 Uhr auf dem Gehweg der Gartenstraße mit einer Schusswaffe um sich und zündete mehrere Böller.
Als der Randalierer die eintreffenden Polizisten bemerkte, flüchtete er in seine Wohnung. Von dort warf er aus der dritten Etage sowohl weitere Pyrotechnik als auch Einrichtungsgegenstände auf den Hof und auf die Straße. Auch gab er weiterhin Schüsse mit der Waffe ab und bedrohte damit die Polizistinnen und Polizisten vom Balkon aus. Nach einer staatsanwaltschaftlichen Anordnung verschaffte sich das SEK, unterstützt durch einen Diensthund, Zutritt zu der Wohnung des Mannes und nahm ihn fest. Dabei wurde der 39-Jährige am Arm und im Gesicht verletzt. Rettungskräfte brachten den psychisch auffälligen Tatverdächtigen zur Versorgung der Verletzungen in ein Krankenhaus, in dem er anschließend in einer psychiatrischen Station aufgenommen wurde.
Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden und beschlagnahmten die Einsatzkräfte der Polizei Berlin eine Schreckschusswaffe, knapp 300 Schuss Knall- und Schreckschussmunition, verschiedene pyrotechnische Gegenstände sowie eine kleine Menge Marihuana. Von den zeitweise über 40 an dem Einsatz beteiligten Kräften wurde niemand verletzt. Gegen den 39-Jährigen wurden mehrere Strafanzeigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, Verstoß gegen das Waffengesetz und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt.