Polizei Berlin nimmt Hütchenspieler im Treptower Park fest

Zugriff am Sonntagnachmittag: Die Polizei Berlin hat zwei Frauen und acht Männer verhaftet. Sie sollen betrügerisches Glückspiel betrieben haben.

Die Uferpromenade im Treptower Park. Hier schnappte die Polizei Berlin am Sonntagnachmittag mehrere mutmaßliche Hütchenspieler(Archivbild).
Die Uferpromenade im Treptower Park. Hier schnappte die Polizei Berlin am Sonntagnachmittag mehrere mutmaßliche Hütchenspieler(Archivbild).Imago

Berlin-Die Polizei Berlin hat am Sonntagnachmittag im Treptower Park acht Männer und zwei Frauen festgenommen. Die Männer und Frauen im Alter zwischen 35 und 67 stehen im Verdacht, mit Hütchenspielen banden- und gewerbsmäßigen Betrug zu betreiben. Der Zugriff der Kripo und einer Einsatzhundertschaft erfolgte im Hafenbereich der Schiffsanlegestellen am Treptower Park, wie die Polizei Berlin mitteilt. Am Sonntag fand Schwerpunkteinsatzes zur stadtweiten Bekämpfung der Hütchenspielkriminalität in ganz Berlin statt. 

Die Tatverdächtigen wurden nun an der Schiffsanlegestelle im Park bei Betrugsspielzügen beobachtet, bei denen sie organisiert und nach einem festen Muster vorgingen. Laut Polizei Berlin wurden 18 Personen um ihr Geld betrogen, elf davon konnten namhaft gemacht werden. Der Spielerlös der Betrüger-Gruppe an diesem Nachmittag beläuft sich auf einen unteren vierstelligen Euro-Betrag.  

Hütchenspieler sollen sich vor mehreren Wochen zusammengetan haben

Im Zuge der Ermittlungen stellte die Polizei Berlin abseits des Parks ein Fahrzeug sicher, in dem sie neben dem Spielerlös in Bargeld auch diverse Spielutensilien und weiteres Beweismaterial fand und beschlagnahmte. Die tatverdächtigen Frauen und Männer kamen in einen Polizeigewahrsam, wo sie der Kripo überstellt wurden. Die Kripo Berlin leitet die noch andauernden Ermittlungen. Bisherigen Erkenntnissen der Polizei zufolge haben sich die Beschuldigten vor mehreren Wochen für betrügerische Hütchenspiele zusammengeschlossen. Die Tatverdächtigen sollen im Laufe des Montags einem Richter zum Erlass von Haftbefehlen vorgeführt werden.