Stalking: Berliner Polizist besorgte sich illegal Daten von Frauen
Der Beamte soll in mehreren Hundert Fällen rechtswidrige Datenabfragen im Computersystem der Polizei getätigt haben. Betroffen sind mehr als zehn Personen.

Die Berliner Polizei ermittelt in den eigenen Reihen gegen einen Beamten, der rechtswidrig Daten aus dem polizeilichen Informationssystem abgefragt haben soll. Der Beamte habe laut Behördenangaben seit September 2019 eine Vielzahl persönlicher Daten von drei Ex-Freundinnen abgefragt. Außerdem habe er sich Informationen von ihren neuen Partnern und Bekannten aus dem Freundeskreis aus dem Computersystem der Polizei besorgt. Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik verurteilte das Verhalten des Beamten und wolle den Fall aufarbeiten, damit die Bevölkerung nicht das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden verliert.
Die internen Ermittlungen hätten laut Polizei ergeben, dass der Beamte in mehreren Hundert Fällen zu mehr als zehn Personen rechtswidrige Datenabfragen im Polizeilichen Landessystem zur Information (Poliks) getätigt haben soll. Eine seiner Ex-Freundinnen, eine 45-Jährige, sei zudem von ihm gestalkt worden, so die Polizei weiter. Der Mann habe außerdem ihren Postkasten beschädigt, hieß es aus Polizeikreisen. Die Frau erstattete daraufhin Ende August 2021 Strafanzeige gegen den Polizisten.
Betroffener Polizist hat keinen Zugriff mehr auf das Datensystem
Fast alle Opfer seien mittlerweile von der Behörde darüber informiert worden, dass der Polizist nach sensiblen Daten von ihnen suchte. „Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde noch während der Ermittlungen eingebunden“, erklärte ein Polizeisprecher.
Trotz der noch andauernden Ermittlungen wurden gegen den Polizisten bereits dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen. „Ihm wurde mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte untersagt und die Möglichkeit des Zugriffs auf das Polizeiliche Informationssystem entzogen“, so der Polizeisprecher. Das bedeutet, der Beamte wurde nach Hause geschickt und darf seiner Tätigkeit vorerst nicht weiter nachgehen. Ein Disziplinarverfahren wird erst eingeleitet, wenn das Strafverfahren gegen ihn abgeschlossen ist.
„Der Datenschutz und damit auch die Rechtmäßigkeit von Zugriffen auf polizeiliche Datenbanken sind eine Grundlage des Vertrauens der Bevölkerung in die Polizei. Es ist unsere Aufgabe die Sicherheit sensibler Daten zu gewährleisten“, erklärte Polizeipräsidentin Barbara Slowik. Die Polizei sicherte der Berliner Datenschutzbeauftragten Unterstützung bei der Prüfung zu. Zudem versicherte Slowik, dass die Polizei eigenständig die Zugriffe von Beschäftigte auf Poliks ständig überwache. Die Maßnahmen zur Verhinderung unrechtmäßiger Abfragen seien technisch und organisatorisch stets weiterentwickelt worden. „Wir liegen dabei im bundesweiten Vergleich auf einem hohen Niveau“, so Slowik