Berlin - Der tödliche Stoß auf einem Berliner U-Bahn-Gleis vom Oktober 2019 muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil des Landgerichts in der Hauptstadt auf. Geprüft werden müsse nun ein Tötungsvorsatz, teilte das Gericht am Donnerstag zu der Entscheidung des 5. Strafsenats mit.
Das Landgericht hatte Ende Mai 2020 einen damals 27-Jährigen wegen versuchter Körperverletzung mit Todesfolge zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Er soll einen 30 Jahre alten Mann vor eine einfahrende U-Bahn am Kottbusser Tor in Kreuzberg gestoßen haben. Das Gericht sah bei dem zum Tatzeitpunkt stark alkoholisierten Mann, der auch Drogen genommen hatte, keinen Tötungsvorsatz. Der BGH war nun der Ansicht, er habe die Folgen des Stoßes vorhersehen können.
Wegen Mordes: Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haft wegen Mordes gefordert. Ihrer Revision sowie der der Nebenklägerin gab der BGH nun statt. Das Berliner Gericht habe sich unzureichend damit auseinandergesetzt, welche Vorstellung der Angeklagte über eine mögliche Rettung seines Opfers hatte. Die Revision des Angeklagten wurde hingegen als unbegründet verworfen.
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Laut Gericht kam es in der Nacht zum 30. Oktober 2019 auf dem Kreuzberger U-Bahn-Steig zwischen mehreren Personen aus der Drogenszene zum Streit. An diesem beteiligten sich auch der Angeklagte sowie das spätere Opfer.
Tritt in den Rücken: Opfer stürzte vor einfahrende U-Bahn
Als sich der 30-Jährige entfernte, sei ihm der Angeklagte gefolgt und habe ihm aus vollem Lauf mit einer solchen Wucht in den Rücken getreten, dass der Mann über die Bahnsteigkante in das Gleisbett stürzte. In dem Moment fuhr eine U-Bahn ein und erfasste den Mann.
Im Prozess hatte der Angeklagte erklärt, er habe keine vollständige Erinnerung an die Tat. Er könne nicht fassen, dass er „einen so schweren Fehler begangen habe“. Er habe den Mann nicht töten wollen.