Tödlicher Unfall von Fabien Martini: Polizist muss 12.900 Euro zahlen
Der Polizist Peter G. wurde in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun entschied das Gericht erneut. Der Mann erhält eine Geldstrafe.

Berlin-Knapp vier Jahre nach dem tödlichen Unfall eines Polizeiautos mit dem Wagen von Fabien Martini in Berlin-Mitte hat das Landgericht einen Polizisten zu einer Geldstrafe von 12.900 Euro verurteilt. Der 54-jährige habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, begründeten die Richter am Dienstag im Berufungsprozess das Urteil. Die Geldstrafe entspricht 150 Tagessätzen zu je 86 Euro.
Der Hauptkommissar war im Dezember 2020 in der ersten Instanz von einem Amtsgericht zu einem Jahr und zwei Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden.
Der Polizist Peter G. war am 29. Januar 2018 auf dem Weg zu einem Einsatz mit Blaulicht und Sirene unterwegs. Er war den Ermittlungen zufolge nach einer Tunnelausfahrt zunächst bis zu 132 Stundenkilometer schnell. Mit einer Geschwindigkeit von 91 Stundenkilometern soll er dann den Wagen der 21-jährigen Frau, die gerade einparken wollte, gerammt haben. Die junge Frau starb am Unfallort.
In der Blutprobe des Polizisten war wohl Alkohol
Der Fall hatte große Wellen geschlagen. Erst Monate nach Beginn der Ermittlungen war bekannt geworden, dass eine im Krankenhaus genommene Blutprobe des Polizisten Alkohol enthalten haben soll. Weil die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmte Patientenakte des Mannes nicht als Beweis verwendet werden durfte, ging es im Prozess nicht um Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung plädiert. Die Nebenklage hatte vier Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung strebte einen Freispruch an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.