Potsdam-In Potsdamer Einzelhandelsgeschäften ist ab Sonnabend der Einkauf nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test möglich. Mit einer Testpflicht im Einzelhandel solle dafür gesorgt werden, das derzeit in Potsdam erlaubte Einkaufen möglichst sicher zu gestalten, sagte Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) am Mittwoch zu der erlassenen Allgemeinverfügung. Die Tests würden helfen, Infektionsketten zu erkennen, zu durchbrechen und das Infektionsgeschehen einzudämmen.
Die Testpflicht solle zudem bereits jetzt die Grundlage für den späteren Start eines Modellprojekts legen. Die Landeshauptstadt Potsdam plane, eine der Modellkommunen im Land zu werden, um eine sichere Öffnung von Handel und Gastronomie zu ermöglichen.
Einkaufen mit Test in Potsdam: Regelung gilt bis 11. April
Ab 27. April können Potsdamer Verkaufsstellen des Einzelhandels nach den Angaben zur Terminvereinbarung nur nach Vorlage eines negativen Corona-Tests betreten werden. Vorgelegt werden muss ein PoC-Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der höchstens 24 Stunden alt sein darf. Das gilt für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr und für den Zutritt zu Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie für Baufachmärkte, Baumschulen, Gartenfachmärkte und Gärtnereien. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Bäckereien, Fleischereien und Wochenmärkte. Die Regelung gilt zunächst bis 11. April.
In Potsdam bieten derzeit 16 Apotheken und Testzentren kostenlos Antigen-Schnelltests an.
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