Prozess um tödlichen Crash mit Polizeiauto: Polizist schweigt
Eine 21-Jährige war im Januar 2018 gestorben, nachdem der Wagen des Polizisten in der Nähe des Alexanderplatzes ihr Auto gerammt hatte.

Berlin-Am Dienstag hat am Amtsgericht Tiergarten der Prozess gegen den 53-jährigen Hauptkommissar Peter G. begonnen. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Die 21-jährige Fabien Martini war im Januar 2018 gestorben, nachdem der Wagen des Polizisten in der Nähe des Alexanderplatzes ihr Auto gerammt hatte.
G. war am Steuer des Funkstreifenwagens mit Blaulicht und Signal und soll auf dem Weg zu einem Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit den Wagen der jungen Frau getroffen haben, die gerade einparken wollte. Laut Staatsanwaltschaft soll der Beamte nach einer Tunnelausfahrt mit 130 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein.
Bei der Kollision sei noch eine Geschwindigkeit von 93 Stundenkilometern festgestellt worden. Der Unfall wäre bei angemessener Sorgfalt zu vermeiden gewesen, so die Anklage.
Verdacht der Trunkenheit am Steuer
Nach dem Unfall gab es den Verdacht, G. sei bei dem tödlichen Crash angetrunken gewesen. Und es stand der Vorwurf im Raum, dies habe vertuscht werden sollen. Die Polizei hatte direkt nach dem Unfall keinen Alkoholtest gemacht, der Beamte und sein Beifahrer waren schnell ins Krankenhaus gebracht worden.
Im Prozess geht es nun aber nicht mehr um Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkohol am Steuer, wie zunächst von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Dieser Vorwurf musste nach einem Gerichtsbeschluss fallen gelassen werden, weil die beschlagnahmte Patientenakte des Polizisten nicht als Beweismittel verwendet werden darf. Die Beschlagnahme sei rechtswidrig gewesen.
Angeklagter äußert sich nicht
Die Behörden hatten indes Vorwürfe zurückgewiesen, den Fall nicht intensiv genug zu untersuchen. Polizeipräsidentin Barbara Slowik empfahl allen Beamten, bei schweren Unfällen freiwillig einen Atemalkoholtest zu machen, „um jedem Verdacht vorzubeugen“.
G. werde sich derzeit nicht zu den Vorwürfen äußern, ließ dieser seinen Anwalt Jens Grygier erklären. Zugleich trug der Verteidiger an die Eltern von Fabien Martini gerichtet vor, dem Polizeihauptkommissar gehe das „tragische, schreckliche Unfallgeschehen“ bis heute sehr nahe. Es tue ihm „sehr, sehr leid“. Die Eltern sind Nebenkläger in dem Prozess.
Die Nebenklage scheiterte mit dem Antrag, schriftliche Einlassungen des Angeklagten vor zwei Jahren in den Prozess einzubeziehen. Darin soll G. betont haben, er hätte darauf vertraut, dass er mit den Sondersignalen Vorrang gehabt habe, die Geschwindigkeit sei ihm nicht anzulasten.
Der Prozess sollte ursprünglich im März beginnen, war aber wegen der Corona-Pandemie verschoben worden. Auf einer Internet-Gedenkseite drückten viele Menschen ihr Mitgefühl mit den Eltern von Fabien Martini aus und wünschten viel Kraft für die Verhandlung.