Quarantäne, 2G plus, FFP2-Maskenpflicht: Was gilt jetzt in Berlin?

Berlin hat schärfere Corona-Regeln beschlossen. Und auch bei der Quarantäne gibt es Änderungen. Was jetzt gilt – der Überblick.

Im Nahverkehr in Berlin gilt ab Samstag wieder FFP2-Maskenpflicht.
Im Nahverkehr in Berlin gilt ab Samstag wieder FFP2-Maskenpflicht.Berliner Zeitung/Carsten Koall

Berlin bekämpft die Omikron-Welle mit schärferen Corona-Maßnahmen. Dazu gehören 2 G plus in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen mit mehr als zehn Personen sowie eine FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Auch bei den Quarantäne-Regeln gibt es Neuerungen. Aber welche Corona-Regeln gelten jetzt genau? Und welche Maßnahmen haben weiterhin Bestand? Ein Überblick. 

Diese Quarantäne-Regelungen gelten seit Freitag, 14. Januar 2022, in Berlin:
  • Ab Freitag müssen Kontaktpersonen, die eine Booster-Impfung haben, nicht mehr in Quarantäne. Auch „vergleichbare Gruppen“ sind nach einem Kontakt mit einer infizierten Person von der Quarantäne ausgenommen: „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene. „Frisch“ bedeutet, dass Impfung oder Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegen.
  • Für alle anderen Kontaktpersonen sowie für Infizierte sollen Quarantäne oder Isolation in der Regel nach zehn Tagen enden. Nach sieben Tagen kann man sich mit PCR- oder Antigentest „freitesten“.
  • Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen benötigen zum „Freitesten“ zwingend einen PCR-Test und müssen seit mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein.
  • Kinder und Jugendliche können sich als Infizierte nach sieben Tagen und als Kontaktpersonen nach fünf Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest freitesten.
Diese Corona-Regeln gelten in Berlin ab Samstag, 15. Januar 2022
  • FFP2-Maskenpflicht: Im öffentlichen Personennahverkehr in Berlin (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, S-Bahn) gilt für Fahrgäste eine FFP2-Maskenpflicht.
  • 2G plus in der Gastronomie: In der Gastronomie in Berlin gilt die 2G-plus-Regel. Das heißt: Der Zutritt ist zusätzlich zur 2G-Bedingung nur mit tagesaktuellem, negativen Testergebnis oder mit dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung möglich.
  • 2G plus bei anderen Veranstaltungen: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter 2G plus-Bedingungen stattfinden.
  • Berufliche Bildung: Im Bereich der beruflichen Bildung ist bei jeder Präsenzveranstaltung ein negatives Testergebnis erforderlich.
  • Einzelhandel: In kleinen Geschäften des Einzelhandels (bis 100 Quadratmeter) muss der 2G-Nachweis unverzüglich nach Betreten und nicht bereits am Eingang kontrolliert werden.

Die Corona-Regeln sollen laut dem Senat zunächst bis zum 11. Februar gelten.

Diese Corona-Regeln haben weiterhin Bestand in Berlin:
  • Kontaktbeschränkung im privaten Bereich auch für Geimpfte und Genesene: private Veranstaltungen und private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen (ausgenommen Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres), sind nur mit bis zu zehn zeitgleich Anwesenden - sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien - erlaubt. Sofern nicht geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, gilt, dass sich nur Personen aus einem Haushalt mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen, wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden. 
  • Einzelhandel: In nicht lebensnotwendigen Geschäften gilt die 2G-Regel, in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkten oder Drogerien gilt nur Maskenpflicht.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 200 zeitgleich Anwesenden und Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1000 zeitgleich Anwesenden bleiben verboten. Es gilt weiterhin die 2G-Regelung.
  • Clubs: In Clubs und Diskotheken herrscht Tanzverbot.
  • Arbeitsplatz: Am Arbeitsplatz gilt die 3G-Regelung.
  • Nahverkehr: In Bussen und Bahnen gilt die 3G-Regelung.