Augsburg-Behörden in Baden-Württemberg und Niedersachsen drohen Eltern, deren Kind in Quarantäne muss, mit der Inobhutnahme ihres Nachwuchses. Das geht aus amtlichen Briefen hervor, die der Augsburger Allgemeinen Zeitung vorliegen. Unter bestimmten Umständen würden die Kinder „zwangsweise in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung abgesondert werden“.
Der Ton der Schreiben wirkt demnach bedrohlich. „Sehr geehrte Eltern, hiermit bestätige ich Ihnen die häusliche Absonderung Ihres Kindes“, heißt es laut der Zeitung im Amtsbrief einer niedersächsischen Behörde. Aus einer Behörde in Baden-Württemberg wurde demnach ein Brief mit folgendem Satz versendet: „Sehr geehrte Eheleute. Ihren Kindern gegenüber wird eine Isolation in sogenannter häuslicher Absonderung in der Wohnung angeordnet“.
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Diese Anordnung betreffe Familien, die sich während einer Infektion des Kindes nicht an die strikten Vorgaben des Gesundheitsamts hielten, wie die Augsburger Allgemeine Zeitung am Samstag berichtete. So heißt es in den Briefen, Eltern sei es „untersagt, die Wohnung, beziehungsweise den Haushalt ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen“. Sie werden aufgefordert „bis zum Ende der Absonderung“ zweimal täglich Fieber zu messen. Ansonsten würden die Kinder „zwangsweise in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung abgesondert werden“.
Schon der Verdacht, dass das eigene Kind vom Corona-Virus betroffen sein könnte, ist für Eltern eine bedrohliche Vorstellung. Dabei den Überblick über die Regeln während einer verordneten Quarantäne zu behalten, ist nicht einfach.
Die Vorstellung, dass der Staat dann auch noch ihr Kind von ihnen isolieren könnte, sorgt bei Eltern für Angst. Die Grünen im Bundestag haben Gesundheitsminister Jens Spahn aufgefordert, die Praxis zu unterlassen.