„Querdenker“-Arzt Bodo Schiffmann wegen Volksverhetzung angeklagt
Schiffmann soll laut Anklage die Quarantäne mit Konzentrationslagern verglichen haben. Er muss sich auch wegen falscher Maskenatteste verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat Anklage gegen ein Ärzteehepaar aus Sinsheim in Baden-Württemberg erhoben, das im Zuge der Corona-Pandemie bewusst falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt haben soll. Wie die Staatsanwaltschaft Heidelberg mitteilte, soll der Arzt zudem in Internetvideos unter anderem den Holocaust verharmlost haben. Laut einem Bericht der Rhein-Neckar-Zeitung vom Mittwoch soll es sich bei dem angeklagten Arzt um Bodo Schiffmann handeln, der der „Querdenker“-Szene zugerechnet wird.
Die Staatsanwaltschaft erhob nach eigenen Angaben bereits im Januar Anklage. Konkret wirft sie dem Arzt vor, inhaltlich falsche ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht in der Corona-Pandemie ausgestellt zu haben. Der Hals-Nasen-Ohrenarzt soll zudem den Holocaust verharmlost und zu „unfriedlichen Aktionen“ gegen die Regierung und die Justiz der Bundesrepublik Deutschland aufgerufen haben. Seine Frau soll sich wegen des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 17 ausgewählten Fällen verantworten.
Schiffmann verglich Quarantäne mit KZ
Das Ehepaar soll zwischen der ersten Jahreshälfte 2020 und Mitte 2021 Menschen aus ganz Deutschland auf deren Bitten hin bewusst unrichtige Atteste ausgestellt haben. In den Attesten habe es geheißen, die Betroffenen könnten aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen.
Teilweise sollen die Inhaber dieser Atteste bis zu 700 Kilometer von der Praxis entfernt wohnen. Persönlich untersucht hätten die beiden Ärzte die Betroffenen nicht. Die Atteste seien stattdessen auf schriftlichen oder telefonischen Zuruf per Post verschickt worden. Diese Dokumente hätten bei Eingangskontrollen in öffentlichen Bereiche mit Maskenpflicht dazu gedient, den Inhabern Zutritt ohne eine Maske zu ermöglichen.
Der Arzt soll in Internetvideos zudem andere Ärzte, die ihre Patienten gegen das Coronavirus impften, mit dem NS-Kriegsverbrecher Josef Mengele verglichen haben, wie die Staatsanwaltschaft ausführte. Darüber hinaus soll er die Quarantäne aufgrund der Corona-Verordnungen mit der Inhaftierung in einem Konzentrationslager des Dritten Reiches verglichen haben. Durch die Verhängung der Maßnahmen begehe die Regierung einen „zweiten Genozid“, behauptete er weiter. Es gelte Widerstand zu leisten und „alle, die sich das ausgedacht haben, zur Rechenschaft“ zu ziehen.
Über die Eröffnung eines Verfahrens gegen das Medizinerpaar muss nun das Landgericht Heidelberg entscheiden.
