Dresden: Vier Polizisten bei Corona-Protesten verletzt

Am Nachmittag versammelten sich Hunderte Demonstranten vor dem Kongresszentrum in der Nähe des Landtags. Die Polizei schützte ein Impfzentrum mit Wasserwerfern.

Dresden: Polizisten und Demonstranten stehen auf der Magdeburger Straße.
Dresden: Polizisten und Demonstranten stehen auf der Magdeburger Straße.dpa/Sebastian Kahnert

Dresden-In Dresden sind am Sonnabend bei Demonstrationen gegen die Corona-Politik vier Polizisten verletzt worden. Das teilte die Polizeidirektion Dresden am Abend nach dem Einsatz mit. Zudem wurden bisher 32 Straftaten registriert – unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung. Insgesamt wurden 49 Platzverweise erteilt sowie knapp 400 Anzeigen wegen Verstoßes gegen die sächsische Corona-Schutzverordnung gefertigt. Die Zahl werde sich noch erhöhen, weil am Abend noch rund 200 Menschen kontrolliert wurden, hieß es.

Trotz Verbots einer „Querdenken“-Demonstration hatten sich am Sonnabend nach Angaben der Polizei mehrere Hundert Kritiker der Corona-Maßnahmen in der Stadt versammelt. Allein am Kongresszentrum in der Nähe des Landtages versammelten sich laut der Einsatzbilanz der Polizei mehr als 1000 Menschen – viele ohne Maske und Mindestabstand. Mehrere Hundert Demonstranten marschierten anschließend Richtung Ostragehege. Dabei seien Polizeibeamte bedrängt worden, hieß es. Ein Impfzentrum wurde von der Polizei mit Wasserwerfern geschützt.

Die Gewalt gegen Polizeibeamte wurde auch in sozialen Netzwerken diskutiert und sorgte für Entsetzen bei zahlreichen Landespolitikern. Insgesamt waren rund 1800 Beamte am Sonnabend in Dresden im Einsatz.

Die Demonstration war vorab aus Infektionsschutzgründen verboten worden

In der Nacht zu Sonnabend hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen per Beschluss das Verbot der „Querdenken“-Demonstration des Dresdner Verwaltungsgerichts bestätigt. Dresden hatte sich bei dem Verbot auf das Infektionsschutzgesetz gestützt. Demnach können Versammlungen aus Gründen des Infektionsschutzes eingeschränkt oder untersagt werden. Zudem berief sich die Stadt auf Sachsens Versammlungsgesetz.

Es besagt, dass Kundgebungen von Auflagen abhängig gemacht oder verboten werden können, wenn dadurch die öffentliche Sicherheit oder Ordnung unmittelbar gefährdet ist. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht ist dem nun gefolgt.