Stinkefinger kostet Ramelow 5000 Euro
Die Ermittlungen gegen Thüringens Ministerpräsident wurden gegen Auflagen eingestellt.

Erfurt-Die Staatsanwaltschaft in der Landeshauptstadt von Thüringen hat das Ermittlungsverfahren gegen Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) wegen Beleidigung eingestellt. Als Auflage zahlt der Politiker 5000 Euro an zwei gemeinnützige und unpolitische Vereine, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Hintergrund ist die sogenannte Stinkefinger-Affäre.
Ramelow hatte dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller während einer Debatte im Landtag im Sommer 2020 den Mittelfinger gezeigt. Außerdem soll er ihn als „widerlichen Drecksack“ bezeichnet haben. Der AfD-Abgeordnete erstattete daraufhin Anzeige wegen Beleidigung. Nach dem Vorfall entschuldigte sich Ramelow und erklärte, er habe dem Landtag „nicht im gebotenen Maße“ Respekt gezeigt. Gleichzeitig sagte er, er werde seine „antifaschistische Grundhaltung niemals von der AfD instrumentalisieren lassen“, schrieb er damals.
Unschuldsvermutung wird nicht berührt
Im Dezember hob der Landtag die Immunität Ramelows auf, um Ermittlungen zu ermöglichen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt machte nun von einer entsprechenden Möglichkeit der Strafprozessordnung Gebrauch und sah gegen eine Zahlungsauflage davon ab, Anklage zu erheben. Diese Möglichkeit besteht demnach, „wenn die Auflage geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht“, so ein Gerichtssprecher. Dies sei hier der Fall.
Die Einstellung der Ermittlungen setzt demnach nur das Bestehen eines hinreichenden Tatverdachts voraus. Sie stützt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber nicht auf die Gewissheit über die Schuld. Die Unschuldsvermutung wird bei der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens daher nicht berührt.
