Rammstein: Staatsanwaltschaft Berlin stellt Ermittlungen gegen Till Lindemann und Alena Makeeva ein

Frauen werfen Rammstein-Sänger Till Lindemann übergriffiges Verhalten vor. Die Staatsanwaltschaft Berlin kommt jetzt zu einer neuen Einschätzung.

Rammstein-Frontmann Till Lindemann
Rammstein-Frontmann Till LindemannStar Media/imago

Frauen beschuldigen Rammstein-Sänger Till Lindemann weiterhin, sich nach Konzerten übergriffig verhalten zu haben. Es gab allerdings laut Lindemanns Anwälten keine einzige Anzeige von angeblich betroffenen Frauen gegen den Frontmann der Band.

Die Staatsanwaltschaft Berlin startete im Juni dennoch Ermittlungen gegen Lindemann. Nun wurde das Verfahren eingestellt, wie die Behörde der Berliner Zeitung am Dienstag bestätigt. Konkret ging es um den Verdacht der Begehung von Sexualdelikten wie auch Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch ein Verfahren gegen Managerin Alena Makeeva, die hinter dem sogenannten Casting-System der Frauen für die Aftershow-Partys stecken soll, wurde eingestellt.

Weil es sich um sogenannte Offizial-Delikte nach Paragraf 177 StGB (sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung) handelte, musste die Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln. Zudem wurde Lindemann von Dritten angezeigt.

Berliner Staatsanwaltschaft prüfte auch den Fall von Shelby Lynn

Von den Lindemann-Anwälten Schertz Bergmann hieß es jetzt: „Unter Berufung auf die Anschuldigungen von Shelby Lynn und Kayla Shyx sowie nachfolgende Medienberichte hatten drei Privatpersonen und eine Gesellschaft Strafanzeige gegen Till Lindemann bei der Staatsanwaltschaft Berlin erstattet. Sämtlichen Anzeigenerstattern ist gemein, dass ihre Strafanzeigen nicht auf eigene Erfahrung gestützt waren, sondern ausschließlich auf die Aussagen von Shelby Lynn, Kayla Shyx und die darauffolgenden Medienberichte.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft sah keine Veranlassung, die Ermittlungen fortzusetzen. Sie schreibt dazu: „Die Auswertung der verfügbaren Beweismittel – vor allem der Presseberichterstattung, die sich auf anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber bezieht, wie auch der ergänzenden Vernehmung von Zeuginnen – hat keine Anhaltspunkte dafür erbracht, dass der Beschuldigte gegen deren Willen sexuelle Handlungen an Frauen vorgenommen, diesen willensbeeinflussende oder -ausschaltende Substanzen verabreicht oder gegenüber minderjährigen Sexualpartnerinnen ein Machtgefälle ausgenutzt hat, um diese zum Geschlechtsverkehr zu bewegen.“

Mehrere Frauen hatten – teilweise anonym – Vorwürfe in der Presse gegen Lindemann erhoben, schildern beängstigte Situationen und tun dies weiterhin. Als erste Frau überhaupt hatte die Nordirin Shelby Lynn nach einem Konzert im Mai in Vilnius Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger öffentlich gemacht. Danach meldeten sich weitere Betroffene. Medien berichteten international. Der Druck für Lindemann und die Band war enorm.

Die Ermittlungen haben die Zeugenberichte nicht bestätigt, so die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen seien erschwert worden, auch weil Betroffene sich nicht direkt an Polizei und Staatsanwaltschaft wandten. Journalisten, die mit Zeuginnen sprachen, schützen ihre Identität. Sie blieben anonym.

Staatsanwaltschaft: Schilderungen von Kyla Shyx zu unkonkret

Die Angaben der Zeugin Kyla Shyx, die zunächst über YouTube Vorwürfe erhoben hatte, blieben in den Vernehmungen zu unkonkret, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Zumal Shyx kein eigenes Erleben strafrechtlich relevanter Vorfälle schildern konnte. Die von ihr geschilderten Umstände stellten entweder Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden.

Im Fall Shelby Lynn lagen der Staatsanwaltschaft Unterlagen der litauischen Behörden vor. Diese wurden ausgewertet. Auch hier ergaben sich keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten. Die Herkunft eines Hämatoms allein lässt jedenfalls weder einen Rückschluss auf eine solche Tat noch auf einen bestimmten Beschuldigten zu.

Eine 15-Jährige, die im Spiegel von einer sexueller Beziehung mit Lindemann berichtet, blieb anonym und konnte nicht vernommen werden. Die Staatsanwaltschaft Berlin betont abschließend, dass keine Anhaltspunkte für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorliegen.