Rassismus: Richter bestätigen Kündigung von Betriebsrat
Der Mann hatte einen dunkelhäutigen Kollegen mit „Ugah, Ugah“ angesprochen. Das sei „fundamental herabwürdigend“, so das Bundesverfassungsgericht.

Karlsruhe-Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass einem Betriebsrat wegen des Ansprechens eines dunkelhäutigen Kollegen mit „Ugah, Ugah“ gekündigt werden durfte. Die Äußerung sei „fundamental herabwürdigend“ (Az.: 1 BvR 2727/19).
Während einer Betriebsratssitzung eines Unternehmens war es demnach zu einer Auseinandersetzung gekommen. Dabei sprach der Beschwerdeführer einen dunkelhäutigen Kollegen mit „Ugah, Ugah“ an. Weil der Mann zuvor schon eine einschlägige Abmahnung erhalten hatte, bekam er eine Kündigung. Diese hatte vor den Arbeitsgerichten durch alle Instanzen Bestand.
Äußerung tastet die Menschenwürde an
Auch die Verfassungsbeschwerde blieb nun ohne Erfolg. Der Betriebsrat könne sich nicht mehr auf seine Meinungsfreiheit berufen. Einen dunkelhäutigen Menschen mit Affenlauten anzusprechen, sei nicht nur eine derbe Beleidigung, so das Gericht.
Das Grundgesetz schütze nicht nur die Meinungsfreiheit, es wende sich auch gegen rassistische Diskriminierung, betonten die Richter. Die Arbeitsgerichte hätten beides zutreffend abgewogen: „Danach wird die Menschenwürde angetastet, wenn eine Person nicht als Mensch, sondern als Affe adressiert wird.“
