Schlesinger-Affäre: RBB-Untersuchungsausschuss befragt erste Zeugen

Nach der Affäre um die Ex-RBB-Intendantin Schlesinger wurde ein U-Ausschuss eingesetzt. Er befragt jetzt erste Zeugen, darunter Staatssekretär Benjamin Grimm.

Medienstaatssekretär Benjamin Grimm musste vor dem Untersuchungsausschuss aussagen.
Medienstaatssekretär Benjamin Grimm musste vor dem Untersuchungsausschuss aussagen.Christoph Soeder/dpa

Vom umstrittenen Bonussystem für Führungskräfte beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte der brandenburgische Medienstaatssekretär, Benjamin Grimm, nach eigener Aussage vor dem Bekanntwerden des Sender-Skandals keine Kenntnis. Das sagte der SPD-Politiker am Freitag im Untersuchungsausschuss im Landtag in Potsdam. Er habe davon aus den Medien erfahren wie auch sonst von anderen wesentlichen Details des Skandals.

Grimm war der erste Zeuge, der in dem Ausschuss öffentlich vernommen wurde. Der Ausschuss will herausfinden, wie die Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg über den öffentlich-rechtlichen RBB ablief. Die AfD, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders häufig und scharf kritisiert, hatte den Ausschuss beantragt.

Grimm: „System von Verschwendung von öffentlichen Geldern“

Hintergrund ist der Skandal bei dem ARD-Sender rund um Filzvorwürfe an der Spitze. Im Zentrum stehen seit Sommer 2022 die fristlos entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und der zurückgetretene Chefaufseher Wolf-Dieter Wolf. Beide wiesen Vorwürfe zurück. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt noch. Inmitten der Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung wurde auch bekannt, dass es im Sender das intransparente Bonussystem gab.

Staatssekretär Grimm sagte: „Es gab – so scheint es – ein System von Verschwendung von öffentlichen Geldern.“ Und: „Das Geschehene wird Konsequenzen haben.“ Er nannte als Stellschrauben Veränderungen im ARD-Sender selbst mit mehr Transparenz sowie mehr Kontrollmöglichkeiten für Sendergremien. Die Rechtsaufsicht selbst zählte er in dem Kontext nicht auf.

Über den gesamten Skandal sagte Grimm: „Der Staatskanzlei waren keine gravierenden Rechtsverstöße davor bekannt.“ Im Turnus von zwei Jahren wechselt die im RBB-Staatsvertrag definierte Rechtsaufsicht zwischen Berlin und Brandenburg. 2021 und 2022 (bis Dezember) hatte Brandenburg die Aufsicht inne, also auch zu der Zeit, als der Sender in eine beispiellose Krise stürzte.

Staatliche Aufsicht über den RBB ist eingeschränkt

Laut Staatsvertrag unterliegt der ARD-Sender der staatlichen Rechtsaufsicht. Diese kann den Sender bei Verletzung von Rechtsvorschriften auf Maßnahmen oder Unterlassungen hinweisen. Sie kann auch eine Rüge erteilen. Der Medienstaatssekretär betonte, die Landesregierungen von Brandenburg und Berlin hätten eine eingeschränkte Rechtsaufsicht, aber keine Fachaufsicht über den Sender. Ziel sei, die Staatsferne des Rundfunks zu garantieren. Deshalb dürften nur gravierende Rechtsverstöße geprüft und gerügt werden, wenn es dafür bereits Anhaltspunkte gebe, sagte Grimm.

Unterdessen wurde bekannt, dass sich beim Arbeitsgericht Berlin die Zahl der Klagen von RBB-Spitzenpersonal, von dem sich der Sender im Zuge der Krise trennte, erhöht hat. Eine Gerichtssprecherin teilte am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit, dass nun auch eine Klage des Verwaltungsdirektors eingegangen sei. Damit gibt es insgesamt vier Klagefälle. Die Kläger wollen damit gegen ihre Kündigung vorgehen.