Berlin-Der in dieser Woche vom Berliner Rechnungshof vorgestellte Jahresbericht 2020 hat gravierende Verstöße gegen das Haushalts- und Vergaberecht bei der Beauftragung eines externen Beratungsunternehmens für die Spandauer Schulreinigung festgestellt. Demnach hat das Bezirksamt Spandau ein externes Beratungsunternehmen für die Reinigung der Spandauer Schulen beauftragt. „Dabei hat das Bezirksamt die Leistung direkt an das Beratungsunternehmen ohne wettbewerbliches Verfahren vergeben und damit das Vergaberecht grob verletzt“, heißt es in dem Jahresbericht, der in Auszügen der Berliner Zeitung vorliegt.
Es werden Verstöße gegen verbindliche Mitzeichnungsregeln und das Vier-Augen-Prinzip festgestellt, welche zu einem Schaden von bis zu 650.000 Euro für den Bezirk geführt haben könnten. Die Stellungnahme des Bezirksamtes zu dem Vorgang wird im Rechnungshofbericht als nicht überzeugend und abwegig bezeichnet.
Die Verstöße bringen nun den Spandauer Bürgermeister Helmut Kleebank (SPD) in Bedrängnis. Wie die CDU-Fraktion Spandau kritisiert, habe Kleebank unter anderem versäumt, eine rechtliche Prüfung einzuleiten, ob überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag mit der Beraterfirma vorlag, bevor er das Honorar von rund 680.000 Euro aus Bezirksmitteln angewiesen hat.
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„Bei einem Auftragsvolumen von rund 4,5 Millionen Euro sparte die Beratungsfirma allein dadurch fast 1.125.000 Euro ein, dass sie die Reinigungsleistung um 25 Prozent kürzte. Die Reinigungsintervalle wurden einfach von fünf Tagen auf vier Tage für die Unterrichtsräume und von fünf Tagen auf einen Tag für Flure und Büros in der Woche reduziert. Diese Kürzungsorgie ließ sich Helmut Kleebank über eine halbe Million Euro Beraterhonorar kosten“, erklärte Arndt Meißner, Fraktionsvorsitzender der CDU in der Bezirksverordnetenversammlung Spandau.