Anwaltskammer fordert Aussetzung von negativen Asylentscheidungen

Viele Unterkünfte stehen unter Quarantäne, persönliche Termine beim Anwalt sind kaum möglich. Derzeit fällt es Geflüchteten schwer, Rechtsberatung zu erhalten.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF stellt trotz fortlaufender Corona-Einschränkungen ablehnende Asyl-Bescheide zu.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BAMF stellt trotz fortlaufender Corona-Einschränkungen ablehnende Asyl-Bescheide zu.
imago images/Future Image/Christoph Hardt

Berlin-Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgefordert, während des aktuellen Lockdowns keine negativen Asylentscheidungen zu verhängen. Das teilte die Kammer am Dienstag mit. Das BAMF solle damit zur Praxis während des Lockdowns im Frühjahr zurückkehren.

Für Geflüchtete sei es während der verschärften Kontaktbeschränkungen oft sehr schwierig, eine persönliche anwaltliche Beratung zu erhalten. Das sei nicht nur ausgeschlossen, wenn die Unterkunft unter Quarantäne gestellt werde, sondern vor allem auch schwierig, wenn es in den Kanzleien Zugangsbeschränkungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus gibt.

„Der persönliche Kontakt zur Anwältin oder zum Anwalt ist für Asylsuchende, die oft kaum Deutsch sprechen, aber besonders wichtig. Vor allem dann, wenn ein negativer Bescheid sie erreicht hat und eine Rechtsmittelfrist läuft“, erläutert Bilinç Isparta, Vizepräsident und Menschenrechtsbeauftragter der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Rechtsanwältin Inken Stern, Vorstandsmitglied der RAK Berlin, konkretisiert: „In einer Zeit, da sich hochansteckende Mutationen des Coronavirus auch in Deutschland ausbreiten, will ich persönliche Kontakte in unserem Büro auf ein Minimum reduzieren. Zugleich ist zumindest zu Beginn eines jeden Mandats ein persönliches Gespräch mit einer asylsuchenden Person meist unabdingbar.“ Daher fordere sie das BAMF dringend dazu auf, zurzeit keine negativen Asylentscheidungen zuzustellen.