Telefonische Krankschreibung bei Erkältung: Regelung bleibt

Die in der Corona-Krise getroffene Sonderregelung wird bis 30. September verlängert. Zur Freistellung von der Arbeit genügt weiterhin ein Anruf beim Hausarzt.

Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bleibt Versicherten erhalten (Symbolbild).   
Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung bleibt Versicherten erhalten (Symbolbild). imago/Janine Schmitz/Photothek

Berlin-Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Der dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss hat die während der Corona-Pandemie getroffene Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit am Donnerstag bis 30. September verlängert, wie das Gremium von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken in Berlin mitteilte. Grund ist ein nach wie vor „relevantes Covid-19-Infektionsgeschehen“. Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung seien daher weiter notwendig. 

Ärzte können auch Folgebescheinigung telefonisch übermitteln

Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Für weitere sieben Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen.

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