Hundehalter müssen künftig zweimal täglich Gassi gehen
Die Bundesregierung will Auflagen für Hundehalter verschärfen. Auch für Züchter soll es neue Regeln geben.

Berlin- Die Bundesregierung plant strengere Vorschriften für Hundehalter und Züchter. Außerdem soll beim Transport von Nutztieren der Tierschutz verbessert werden. Eine Verordnung dafür solle möglichst in den ersten Monaten des kommenden Jahres verkündet werden, teilte das Bundesagrarministerium am Montag in Berlin laut dpa mit. Bisher liegt ein Entwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) vor, der nun mit den Ländern und Fachverbänden abgestimmt werden soll.
Laut dem Entwurf sollen Hundehalter ihrem Tier mindestens zweimal täglich mindestens eine Stunde Auslauf gewähren müssen. Hunde dürfen zudem künftig auch nicht mehr den ganzen Tag allein gelassen werden. Eine Betreuungsperson soll sich den Plänen zufolge „mehrmals täglich“ um das Tier kümmern müssen. In dem Entwurf wird dies mit „neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Bedürfnisse von Hunden“ begründet.
Strengere Vorgaben plant das Ministerium auch für Hundezüchter. Hunde, denen tierschutzwidrig Ohren oder Rute entfernt wurden, sowie Tiere, die sich wegen übermäßiger Zucht nicht mehr artgerecht verhalten können, sollen nicht mehr ausgestellt werden dürfen. Hundezüchter sollten zudem nur maximal drei Hündinnen mit Welpen gleichzeitig betreuen dürfen. Für die Wurfkisten werde künftig Größe und Temperatur geregelt. „Anbindehaltung“ von Hunden, also Hunde die ganze Zeit anzuketten, soll grundsätzlich verboten und nur noch unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein.
Auf die Frage, wie die Regeln insbesondere bei privaten Hundebesitzern kontrolliert werden sollen, sagte eine Sprecherin der Ministerin der dpa, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden.
Neben Verordnungen rund um den Hund sieht der Entwurf zufolge auch Auflagen für den Nutztiertransport vor: Transporte innerhalb Deutschlands dürften nicht länger als viereinhalb Stunden dauern, außer es sei „sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem sich die Tiere während des Transports aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30 Grad herrscht“.