Berliner Amtsarzt: Corona-Ergebnis in 48 Stunden nicht immer möglich

Der für den Bezirk Reinickendorf zuständige Amtsmediziner hält es für unrealistisch, den an manchen Orten geltenden Vorgaben zu entsprechen.

Ein Patient lässt vor einer Arztpraxis im Berliner Bezirk Neukölln einen Abstrich für einen PCR-Corona-Test machen.
Ein Patient lässt vor einer Arztpraxis im Berliner Bezirk Neukölln einen Abstrich für einen PCR-Corona-Test machen.dpa/Kay Nietfeld

Berlin-Nach Einschätzung des Reinickendorfer Amtsarztes Patrick Larscheid dauert es oft mehr als 48 Stunden, bis das Ergebnis eines Corona-Tests vorliegt. „Diese 48-Stunden-Regelung, die an manchen Orten gilt, die dürfte schwierig einzuhalten sein“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Sie schaffen es einfach nicht, so schnell einen negativen Test zu kriegen, weil sie das Ergebnis erst nach Ablauf von 48 Stunden bekommen. Und dann sind Sie noch nicht einmal verreist“, so Larscheid. 

Berliner, die in den Herbstferien zum Beispiel nach Schleswig-Holstein möchten, könnten damit Probleme bekommen. Dort ist bei Ankunft in einem Hotel oder einer Ferienwohnung vorgeschrieben, einen maximal 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorzulegen. Man müsse es einfach probieren, sagte Larscheid, der sich in der Vergangenheit unter anderem kritisch über das Corona-Warnsystem des Landes geäußert hatte. In Berlin sei die Zeitspanne je nach Labor sehr unterschiedlich, da die Testkapazitäten am Anschlag seien. 

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Diese Kapazitäten lassen sich laut Larscheid nicht ohne weiteres erhöhen. Die Gesundheitsämter würden keine Tests für Urlauber anbieten, denn: „Sie sind nicht diejenigen, die da aus der Patsche helfen können, weil es nicht unsere Aufgabe ist, freiwillige Gesundheitsleistungen anzubieten.“

„Natürlich fragen die Leute, weil sie nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen“, so der Arzt. „Solche Anrufe landen bei uns und halten uns von der eigentlichen Arbeit ab, wir sind nicht glücklich darüber“, so Larscheid. Er empfiehlt, sich an einen Hausarzt oder die Teststellen der Kassenärztlichen Vereinigung zu wenden.