Berlin-Die Bundesregierung will Kundengelder bei Pleiten von Reiseveranstaltern künftig besser absichern. Ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums (BMJV), der der Deutsche Presse-Agentur vorliegt, sieht den Aufbau eines millionenschweren Reisesicherungsfonds vor, in den Reiseveranstalter einzahlen sollen. Damit soll die bisherige Absicherung durch Versicherungen oder Bank-Bürgschaften abgelöst werden. Für kleine Unternehmen soll es Ausnahmen geben.
Der Fonds soll bis Ende Dezember 2026 mit rund 750 Millionen Euro gefüllt werden. Reiseanbieter sollen Entgelte entrichten und zusätzliche Sicherheiten stellen. Der Fonds soll Vorauszahlungen der Kunden, den Rücktransport gestrandeter Urlauber und deren Unterbringung bis zum Rücktransport garantieren. Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Insolvenz des Konzerns Thomas Cook 2019.
BMJV: Gefahr von Insolvenzen durch Pandemie
Die zuständige Versicherung ersetzte damals nur einen Bruchteil der Kosten, weil die Haftung auf insgesamt 110 Millionen Euro im Jahr begrenzt war. Der Staat musste finanziell aushelfen. Mit den weltweiten Beschränkungen des Reiseverkehrs in der Corona-Pandemie sei aktuell die Gefahr von Insolvenzen in der Branche deutlich gestiegen, heißt es in dem aktuellen Entwurf des Justizministeriums. Im schlechtesten Fall führe dies zu einem Rückzug von Versicherern aus dem Markt, so das Ministerium weiter.
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Kleine Anbieter, deren Umsatz mit Pauschalreisen im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre unterhalb von drei Millionen Euro liegt, sollen sich weiter mit einem Versicherungsvertrag oder einer Bankbürgschaft absichern können. Zugleich soll die bisherige Haftungsbegrenzung eines Versicherers auf 110 Millionen Euro pro Jahr entfallen. Geplant ist, sie durch eine Beschränkung der Haftung in Höhe von 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweils abzusichernden Reiseveranstalters zu ersetzen.
