Reiseveranstalter Studiosus nimmt nur noch Geimpfte und Genesene mit

Fast überall im Bund gilt: Geimpft, genesen oder getestet. Nicht bei Studiosus: Das Reiseunternehmen befördert nur noch Geimpfte oder Genesene. 

Das Reiseunternehmen Studiosus teilt mit: „Die Teilnahme an unseren Reisen ist ab 1. Oktober nur mehr Geimpften und Genesenen mit entsprechendem Nachweis möglich.“
Das Reiseunternehmen Studiosus teilt mit: „Die Teilnahme an unseren Reisen ist ab 1. Oktober nur mehr Geimpften und Genesenen mit entsprechendem Nachweis möglich.“imago/Christian Ohde

Berlin-Bislang galt die 2G-Regel in Deutschland fast ausschließlich in Hamburg. Sie besagt, dass nur Geimpfte oder Genesene am öffentlichen Leben teilhaben dürfen – darunter fallen etwa Bar- und Restaurantbesuche sowie Theater- und Konzertveranstaltungen. Nun erklärte der weltweit agierende Reiseveranstalter Studiosus auf seiner Webseite, dass von ihm künftig nur noch geimpfte und genesene Urlauber mitgenommen werden: „Die Teilnahme an unseren Reisen ist ab 1. Oktober nur mehr Geimpften und Genesenen mit entsprechendem Nachweis möglich“, heißt es auf der Webseite des Studienreisespezialisten. Für Neubuchungen gelte die Bestimmung schon ab 1. September. 

Begründet wird diese Regelverschärfung mit den behördlichen Vorgaben der Reiseländer. Laut Studiosus seien diese für Getestete ebenso verschärft worden: „Aktuell erlauben bereits zahlreiche Länder, darunter auch einige EU- und Schengen-Staaten, nur mehr Geimpften und Genesenen eine quarantänefreie Einreise.“ Es sei damit zu rechnen, dass weitere Länder folgen, so das Münchner Reiseunternehmen weiter. 

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen

Studiosus verweist darauf, dass die Impfquote seiner Gäste ohnehin sehr hoch sei. Zudem würden vielen Restaurants und Hotels, aber auch zahlreiche Länder schon den schrittweisen Übergang von den 3G- zu den 2G-Regeln planen. Angeblich sei die Besorgung notwendiger Tests im Rahmen einer Rundreise für betroffene Gäste schon jetzt häufig sehr schwierig. Das Unternehmen wolle alle Gäste zeitnah per Rundschreiben informieren, heißt es auf der Webseite.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht eine 2G-Regelung grundsätzlich kritisch. Wenn eine ganze Bevölkerungsgruppe vom öffentlichen Leben ausgeschlossen wird und damit soziale wie kulturelle Einschränkungen erfährt, sei das ein schwerwiegender Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit. Man verletze damit Grundrechte, meinen die Experten. Das geht aus einer neunseitigen Stellungnahme des Ausschusses hervor, die der Berliner Zeitung am Wochenende vorliegt