Rekord in Berlin: 1637 Autowracks am Straßenrand stehen gelassen

In der Hauptstadt werden immer mehr schrottreife Fahrzeuge mitten in der Stadt entsorgt. So viele wie im vergangenen Jahr wurden noch nie registriert. 

Ausgebrannte Fahrzeuge in Berlin-Mitte: In der Stadt bleiben hin und wieder auch ausgebrannte Autos am Straßenrand stehen. Das verursacht Kosten und Ermittlungsarbeit. 
Ausgebrannte Fahrzeuge in Berlin-Mitte: In der Stadt bleiben hin und wieder auch ausgebrannte Autos am Straßenrand stehen. Das verursacht Kosten und Ermittlungsarbeit. Imago/Andreas Friedrichs

Berlin-Immer mehr alte und schrottreife Autos werden in Berlin einfach am Straßenrand stehen gelassen. Die Zahl der gemeldeten und erfassten „Fahrzeugwracks“ sei von rund 1100 im Jahr 2017 auf 1637 im vergangenen Jahr gestiegen, antwortete der Senat auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz. Im ersten Halbjahr 2021 waren es bereits 909 erfasste alte Autos, die unbenutzt herumstanden. Allein in Mitte und Neukölln waren es zuletzt jeweils weit über 200.

2018 wurden zu den abgestellten Schrottfahrzeugen 824 Strafverfahren eingeleitet und es gab mehr als 250 Verurteilungen. 2019 waren es rund 500 Strafverfahren und 70 Urteile, 2020 nur noch 279 Verfahren und 33 Urteile.

Seit 2017 gibt es eine App „Ordnungsamt Online“, in der Anwohner Müllansammlungen und Schrottautos auf den Straßen mit einem genauen Standort anzeigen können. Der Senat betonte, das illegale Abstellen von „Schrottfahrzeugen“ im öffentlichen Straßenland sei „rechtswidrig und gefährlich“. Zügiges Entfernen werde ausdrücklich begrüßt.

Immer mehr Schrottboote auf Berlins Gewässer

Probleme gibt es auch auf dem Wasser, wo sich immer mehr Boote und „Schwimmkörper“ befänden. Steigen würde daher auch der Anteil selbstgebauter Fahrzeuge, „die teilweise als Unterkunft genutzt werden“. Parallel könne auch die Zahl verlassener und aufgegebener „Schiffskörper (Schrottboote)“ steigen und die Ordnung und Sicherheit auf den Gewässern gefährden, so der Senat.

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Die Behörden tun sich laut Senat mit dem Eingreifen schwer. Das liege an den verschiedenen Zuständigkeiten von Berliner Wasserschutzpolizei, den Ordnungsämtern der Bezirke, der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr und des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Spree-Havel als Bundesbehörde. Über aktuelle und künftige Verfahrensweisen werde derzeit beraten.