Richter zu Infektionsschutzgesetz: Nichtachtung der Justiz und Dauer-Lockdown

Jens Gnisa, Richter und Ex-Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, ist „entsetzt“ über die Pläne der Bundes. Er ruft dazu auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Jens Gnisa war bis 2019 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Jetzt ist er Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen. Er ist nach eigener Aussage fassungslos und entsetzt über das geplante Infektionsschutzgesetz.
Jens Gnisa war bis 2019 Vorsitzender des Deutschen Richterbundes. Jetzt ist er Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen. Er ist nach eigener Aussage fassungslos und entsetzt über das geplante Infektionsschutzgesetz.Foto: Imago/Reiner Zensen

Berlin-Willkür, Nichtachtung der Justiz und Dauerlockdown: Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichtes Bielefeld in Nordrhein-Westfalen, attackiert den Bund. Grund ist die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes. „Man sieht mich selten fassungslos. Aber nun ist es so weit“, schreibt der frühere Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Gnisa auf seiner Facebook-Seite. Er sei „entsetzt“, die Pläne des Bundes hätten „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant mit dem neuen Gesetz unter anderem, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in ganz Deutschland die sogenannte Notbremse durchzusetzen. Teil davon ist auch eine strenge Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Gnisa schreibt dazu: „Ab einer Inzidenz von 100 nächtliche Ausgangssperren zu verhängen, obwohl von Gerichten deren Wirksamkeit angezweifelt wurde, ist eine Nichtachtung der Justiz.“ Der Jurist weiter: „Eltern ab einer Inzidenz von 100 zu verbieten, ihre Kinder zu treffen, entspricht für mich auch nicht dem Bild des Grundgesetzes.“ Die angestrebten Maßnahmen seien in dieser Umsetzung „nicht der Brücken-Lockdown von zwei oder drei Wochen, der diskutiert wird“, sagt Gnisa. Sondern „ein nicht mehr einzufangender Dauer-Lockdown“.

Kein Bürgermeister, keine Landesregierung, kein Verwaltungsgericht kann eingreifen

Einen Brücken-Lockdown würde er „mitmachen“. Es werde aber „ein automatisch greifendes System installiert. Niemand kann da mehr vor Ort im Einzelfall korrigierend eingreifen, kein Bürgermeister, kein Landrat, keine Landesregierung, nicht mal die Verwaltungsgerichte.“ Einzig das Bundesverfassungsgericht könnte Entscheidungen „kassieren“.

Nach Ansicht des Richters „dürfte es sich wohl um das am tiefsten in die Grundrechte einschneidende Bundesgesetz der letzten Jahrzehnte handeln“. Das Gesetz mache eine „vorausschauende Lebensplanung weitgehend in vielen Bereichen unmöglich: keine Familienfeier auch nur im kleinsten Rahmen, keine Messe, keine einzige Veranstaltung kann geplant werden. Weil man immer quasi über Nacht mit einem automatisch eintretenden Lockdown rechnen muss“. Zudem trete der Lockdown „völlig unabhängig davon ein, ob überhaupt noch jemand stirbt, ob sich noch jemand auf den Intensivstationen befindet und wie viel schwere Verläufe es gibt“. Die ganze Gesellschaft werde auf „Autopilot“ gestellt. „Und ja, darüber rege ich mich nicht nur auf, ich bin entsetzt.“

Der Bundestag spiele nach der Verabschiedung des Gesetzes zudem „keine Rolle mehr. Es entscheiden nur noch Bundesregierung und Bundesrat. Also nur noch die Exekutive“. Das habe „mit meinem Demokratieverständnis nichts mehr zu tun“. Gnisa betont: „Und nochmals: Ich bin nicht gehen einen Lockdown, er mag notwendig sein. Aber bitte nicht mit solchen Instrumenten.“

„Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich“

Dass die Inzidenz als maßgeblicher Wert für Ausgangssperren und weitere Maßnahmen herangezogen wird, ist nach Ansicht des Juristen untragbar: „Nur auf die Inzidenz abzustellen ist bei derartig drastischen Maßnahmen willkürlich, weil die reine Inzidenz davon abhängt wie viel getestet wird. Dies ist manipulierbar.“ Der Post des früheren Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes endet mit einem Appell. Gnisa schreibt: „Ich möchte daher alle bitten: Schreiben Sie Ihrem Bundestagsabgeordneten und appellieren Sie an ihn, diesem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen!“

Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner, Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags, hatte in diesem Zusammenhang in der Berliner Zeitung kürzlich auf eine Gesetzesänderung hingewiesen. Fechner sagte der Berliner Zeitung: „Das Infektionsschutzgesetz in seiner am 1. April in Kraft getretenen Fassung sieht eine differenzierte Regelung vor. Corona-Verordnungen dürften nicht ausschließlich auf die Inzidenzzahlen abstellen.“

Es müssten nun „neben der Inzidenz auch andere Faktoren wie die Impfquote, die Situation auf den Intensivstationen und die Auslastung im Gesundheitswesen berücksichtigt werden“. Die Länder müssten ihre Verordnungen „nun dem Gesetz anpassen, sonst handeln sie nicht rechtskonform“. Weiterhin dürfe es „keine Einbahnstraße in den Dauer-Lockdown geben“.